Werbung Mieterstromgesetz verpufft nahezu wirkungslos Solarenergie Verbraucherberatung 30. Juli 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Verbändeallianz fordert Nachbesserungen (WK-intern) – Am 25.07.2017 trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Nach einem Jahr herrscht Ernüchterung. Bislang wurde lediglich eine Leistung von 3,3 Megawatt peak (MWp) Mieterstromanlagen zugebaut. Förderfähig ist insgesamt hingegen ein Zubau von jährlich 500 MWp. Haupthindernis für die Verbreitung von Mieterstrom ist die Belastung von solar erzeugtem Mieterstrom mit der EEG-Umlage. Anders als beim Eigenverbrauch von Solarstrom wird Mieterstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet. Auf Initiative des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) macht sich eine Verbändeallianz jetzt für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom stark. Abgeschafft werden muss vor allem die Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstrom- und Mieterstromverbrauch. Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Der ZVEH: Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 53.755 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 491.542 Beschäftigten, davon über 41.500 Auszubildende, erwirtschafteten die Unternehmen im Jahr 2017 einen Umsatz von rund 57,6 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören 12 Landesverbände mit 320 Innungen an. PM: ZVEH Foto: HB Weitere Beiträge:Encavis AG erwirbt Solarpark mit 43,9 MW Leistung in den Niederlanden und setzt damit erstes Projekt...New Energy Husum aktuell: Solarreinigung dank neuer Spezialbürste ROTAQLEEN 100 noch wirtschaftliche...Baubeginn für Photovoltaik-Großanlage mit Batteriespeicher in Rheinland-Pfalz