Werbung Neue BMBF-Förderrichtlinie „Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“ Behörden-Mitteilungen Forschungs-Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 27. Mai 201827. Mai 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderrichtlinie „Anwender – Innovativ“ erneut aufgelegt, um die Innovationsfähigkeit der Anwender ziviler Sicherheitslösungen und den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis gezielt zu fördern. (WK-intern) – Erste Einreichungsfrist für Projektvorschläge ist der 31. Juli 2018. Die Förderrichtlinie „Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“ des BMBF soll zum Beispiel Rettungskräfte, Sicherheitsdienstleister oder auch Behörden mit Sicherheitsaufgaben dabei unterstützen, sich verstärkt an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie an Forschungskooperationen mit Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern zu beteiligen. Der Projektvorschlag soll grundsätzlich von einem Anwender initiiert werden, dessen aktuellem Bedarf entsprechen und dessen Handlungsfähigkeit verbessern. Die Fragestellung muss gemeinsam mit einem oder maximal zwei Projektpartnern aus der Forschung und/oder Industrie erforscht werden. Die Projekte sollen zudem die Praxistauglichkeit ihrer Forschungsergebnisse demonstrieren, indem sie Praxistests durchführen oder Feldversuche wissenschaftlich begleiten. Bewerben können sich Behörden und deren Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Kommunen, Gebietskörperschaften, Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.) sowie Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft. Die Förderrichtlinie ist themenoffen, um möglichst umfassend die unterschiedlichen Bedarfe der Anwender abdecken zu können. Projektvorschläge können beispielsweise aus den Bereichen Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche / polizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz, Kriminalitätsprävention, Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit, Schutz vor Terrorismus, Detektion von Gefahrstoffen kommen sowie übergreifende Themen wie innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und Migration adressieren. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“ sind bis 2022 insgesamt neun Einreichungsfristen jeweils zum 31. Juli und 31. Januar eines Jahres vorgesehen. Projektskizzen können erstmalig bis spätestens 31. Juli 2018 eingereicht werden, letztmalig bis spätestens 31. Juli 2022. Informationen zur Bekanntmachung und Ansprechpartner: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1702.html Weitere Informationen: http://www.sifo.de Zivile Sicherheitsforschung in Deutschland PM: VDI Technologiezentrum GmbH Weitere Beiträge:Tischler-Fachverband erhebt Einspruch Überarbeitung des GebäudeenergiegesetzesHydrogenious LOHC Technologies schließt Finanzierung über 50 Millionen Euro mit JERA Americas und Te...Schneider Electric fordert die zügige Einführung von Smart Grids, um die Energiewende zu beschleunig...