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AFD Antrag zur H-10-Abstandsregel in Mecklenburg-Vorpommern vom Landtag abgelehnt

Senvion Windpark / Foto: HB
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Der Antrag der AFD, dem Vorbild von Bayern mit seiner 10-H-Regel zu folgen, fiel im Schweriner Landtag durch.

(WK-news) – Meck.-Vorpommern wird an seinen Abständen von Windparks zu Wohnhäusern nichts ändern.

Die Bundesregierung hatte jedem Bundesland im Sommer 2014 erlaubt, die „Öffnungsklausel im Baugesetzbuch“ im eigenem Sinne auszulegen, um so landeseigene Abstandsregeln einzusetzen.

Mit der Einführung der Länderöffnungsklausel erhielten die Bundesländer die Möglichkeit ein geräumt, bis zum 31.12.2015 die bauplanungsrechtliche Privilegierung für
Wind-energieanlagen im Außenbereich einzuschränken und Abstände zwischen Windenergieanlagen und der (Wohn-)Bebauung festzulegen.

Lesen Sioe hier die Beründung: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-1000/Drs07-1578.pdf

Windpark / Foto: HB








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