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CCS in Deutschland rechtlich auf unvermeidbare Restemissionen begrenzen: Stellungnahme zur KSpG-Novelle


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Der Bundestag berät derzeit über die Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG).

(WK-intern) – Der vorgelegte Gesetzentwurf ermöglicht prinzipiell einen breiten Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS).

Der SRU sieht dies kritisch und spricht sich dafür aus, CCS ausschließlich für unvermeidbare CO₂-Emissionen zu gestatten.

CCS ist mit negativen ökologischen Folgen sowie mit schwer abschätzbaren Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Zusätzliche Beeinträchtigungen der ohnehin ökologisch stark belasteten Nordsee sollten auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt werden. Weitere problematische Aspekte der CCS-Technologie sind ihr hoher Energiebedarf, strukturelle Restemissionen, Flächenkonkurrenzen an Land und im Meer sowie hohe Kosten für Aufbau, langfristigen Erhalt und Monitoring der Infrastruktur, die aller Voraussicht nach zu einem erheblichen Teil öffentlich finanziert werden.

In der aktuellen öffentlichen Diskussion werden die Potenziale von CCS stark betont, während Grenzen und Risiken der Technologie tendenziell unterschätzt werden. Eine unzureichend regulierte Markteinführung von CCS könnte den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Vermeidung von CO₂-Emissionen aus Industrie und Energiewirtschaft verzögern und verteuern. Zudem könnte eine zu breite Förderung dazu führen, dass die auf Dauer begrenzten Speicherstätten ineffizient genutzt werden. Die Technologie sollte daher nur gezielt zur Einlagerung von nach dem Stand der Technik unvermeidbaren Restemissionen aufgebaut und eingesetzt werden. Es ist eine dringende Aufgabe, den Einsatzbereich von CCS klar und verbindlich zu definieren, um die notwendige Infrastruktur bedarfsgerecht aufzubauen und ökologische sowie energiewirtschaftliche Risiken zu minimieren. Diesem Zweck dient die in diesem Papier vorgeschlagene Änderung des § 33 Abs. 5 des neu gefassten Kohlendioxid-Speicherungs- und -transportgesetzes.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit mehr als 50 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus sozialwissenschaftlicher Perspektive.

Dem Sachverständigenrat gehören aktuell an:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Claudia Kemfert (stellvertretende Vorsitzende), Leuphana Universität
Lüneburg und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
Prof. Dr.-Ing. Christina Dornack, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. Wolfgang Köck, Universität Leipzig und Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung – UFZ
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr. Josef Settele, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller, FernUniversität in Hagen

Zur Stellungnahme

PM: Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)








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