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Geothermie: unterschätzte Chance in der kommunalen Wärmeplanung?


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„In der aktuellen Diskussion zur kommunalen Wärmeplanung kommen die enormen Potenziale der Geothermie häufig noch zu kurz.

(WK-intern) – Bei intelligenter Planung und Umsetzung können Kommunen mit dieser naturgegebenen, lokal verfügbaren Energiequelle ihre Fernwärmenetze in relativ kurzer Zeit auf einen klimaneutralen Betrieb umstellen.

Industrieunternehmen bieten sich ebenfalls große Chancen, zum Beispiel bei der Beheizung von Produktionsgebäuden. Geothermie stellt damit eine hochspannende Alternative ins­besondere zur Erdgasnutzung dar.“

Das sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Bauer, Spezialist für Energie und Infrastruktur im Münchner Büro der internationalen Anwaltskanzlei Watson Farley & Williams.

Hintergrund:

  • Am 1. Januar ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärme­planungsgesetz)“ in Kraft getreten. Es soll die nötige Planungs- und Investitionssicherheit für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland schaffen.
  • Erst vor wenigen Tagen hat auch das Europäische Parlament die EU in einer Entschließung aufgefordert, die Nutzung der Geothermie voranzutreiben.
  • Das deutsche Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Bundesländer dazu, im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung einzelne Versorgungsgebiete auszuweisen und darzustellen, welche Versorgungsart für ein Gemeindegebiet besonders geeignet ist. Diese Analyse soll technologieoffen erfolgen.
  • Die Länder können diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen und werden dies absehbar in weitem Umfang auch tun. Dies kann dazu beitragen, dass die Möglichkeiten der Geothermie direkt vor Ort stär­ker in den Blickpunkt rücken.
  • Eine für Februar erwartete Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) bietet kommunalen und privaten Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten, entsprechende Investitions­risiken durch Fördergelder zu verringern.
  • Bereits seit dem 22. Januar sind zudem wieder Fördermittel aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ verfügbar, nachdem die Politik eine Lösung zum Haushalt 2024 gefunden hat, die nach dem Urteil des BVerfG zum Klimafonds erforderlich geworden war.

Problematik:

  • Bei passenden geologischen Voraussetzungen liefert Tiefengeothermie, sobald sie einmal erschlossen wurde, ein dauerhaft verfügbares, klimaneutrales Wärmenutzungspotenzial direkt vor Ort.
  • Die Nutzung von Erdwärme ist für Deutschland eine der wenigen im Land verfügbaren Alternativen zu Gas.
  • Das Potenzial dieser nachhaltigen Technologie wird allerdings bislang nur selten genutzt, was insbeson­dere zwei Gründe hat:
  • Für weite Teile Deutschlands fehlen hinreichende Daten zur Untergrundbeschaffenheit. Viele Kommunen können daher kaum einschätzen, ob Geothermie für sie eine Option darstellt.
  • Die Bohrarbeiten sind aufwändig und teuer. Insbesondere die erste Bohrung ist zudem mit er­heblichen Risiken verbunden, weil sich erst mit diesem Schritt das tatsächlich im Boden vorhan­dene Wärmepotenzial abschließend beurteilen lässt.

Lösungsansätze:

  • Eine flächendeckende Erhebung und Dokumentation relevanter Untergrunddaten könnte dazu bei­tragen, dass mehr Kommunen im Rahmen ihrer Wärmeplanung die Option Geothermie in Betracht ziehen, und würde aufgrund der höheren Transparenz die Entscheidungsprozesse beschleunigen.
  • Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um das Kostenrisiko der Kommunen zu senken, wie beispiels­weise die Bereitstellung entsprechender Fördermittel oder auch eigene staatliche Erkundungs­bohrungen, wie sie das BMWK im Papier „Eckpunkte für eine Erdwärmekampagne – Geothermie für die Wärmewende“ bereits Anfang 2022 angekündigt hat. Denkbar wäre auch eine Risikoabsicherung insbe­sondere von Probebohrungen durch die KfW oder andere (halb)staatliche Stellen.
  • Als vielversprechend haben sich innovative Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Unter­nehmen und Finanzierern erwiesen. Die Kombination von Verwaltungsexpertise, technischer Fach­kompetenz und finanziellen Mitteln kann zu raschen Fortschritten führen, wie beispielsweise das Geothermieprojekt im oberbayerischen Kirchweidach oder diverse Projekte der Stadt München belegen.
  • Mitendscheidend ist in allen Fällen eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die neben den spezifischen juris­tischen Aspekten auch die Marktbesonderheiten berücksichtigt.

Watson Farley & Williams ist eine international tätige Anwaltskanzlei, deren Schwerpunkt auf den Sektoren Energie, Transport und Infrastruktur liegt. Mehr als 650 Anwälte an unseren Standorten Athen, Bangkok, Dubai, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hanoi, Hongkong, London, Madrid, Mailand, München, New York, Paris, Rom, Seoul, Singapur, Sydney und Tokyo arbeiten in integrierten Teams zusammen, um unseren Mandanten auf der ganzen Welt eine praxisorientierte, wirtschaftlich ausgerichtete Rechtsberatung zu bie­ten.

Alle Verweise auf „Watson Farley & Williams“ und „die Kanzlei“ in diesem Dokument beziehen sich auf Watson Farley & Williams LLP und/oder damit verbundene Unternehmungen. Verweise auf einen „Partner“ beziehen sich stets auf ein Mitglied von Watson Farley & Williams LLP, ein Mitglied oder einen Partner einer verbundenen Unternehmung oder einen Mitarbeiter oder Berater mit ver­gleichbarer Reputation und Qualifikation. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um Anwaltswerbung.

PM: WFW / www.wfw.com








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