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Wirtschafts- und Justizministerien berufen sich bei Recht auf Umwelt- und Klimaschutz auf EuGh


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Bundesminister*in Buschmann und Staatssekretär*in Brantner würdigen die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für die Entwicklung der europäischen Rechtsgemeinschaft

(WK-intern) – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben gemeinsam zu einer Fachkonferenz zu Ehren des 70-jährigen Bestehens des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) eingeladen.

Zu diesem Anlass diskutierten der Präsident*in, Lenaerts, und die deutschen Mitglieder des Gerichtshofs mit Präsident*in und Vizepräsident*in des Bundes-Verfassungsgerichts und weiteren Mitglieder*innen des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesgerichte sowie Vertreter*innen von Wissenschaft und Praxis über aktuelle Herausforderungen des Dialogs zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten, darunter auch die Frage nach einem Recht auf Umwelt- und Klimaschutz.

Bundesminister*in Buschmann: „In der Europäischen Union bündeln sich die Werte, die uns als liberale Demokratien und als freiheitliche Gesellschaften wichtig sind. In Zeiten autoritärer Machthaber und illegaler Angriffskriege ist die Europäische Union wichtiger denn je. In den letzten siebzig Jahren hat sich der EuGH neben der Europäischen Kommission als ein wichtiger Motor der europäischen Integration herauskristallisiert. Er ist nicht nur Hüter der Verträge. Er ist der vehementeste Fürsprecher einer Rechtsordnung, die immer noch im Werden begriffen ist. Wenn diese mit konsolidierten Rechtsordnungen wie etwa der deutschen, mit ihren eigenen, historisch bedingten Maßstäben und Wertentscheidungen, aufeinandertrifft, sind Differenzen vorprogrammiert. Doch gerade dieser Dualismus, das konstruktive Streitgespräch der Gerichte hat in diesen Jahrzehnten schöpferische Kraft entfaltet.

Ihnen verdanken wir den Ursprung des heute geltenden Grundrechtekatalogs der Europäischen Union. Die zunehmende Konvergenz der Schutzstandards aus der Grundrechtecharta, der EMRK und dem Grundgesetz kommt unseren europäischen Bürger*innen zu Gute. Denn gerade in diesen stürmischen Zeiten tragen die Richter*innen in Luxemburg eine große Verantwortung für die Entwicklung des Grundrechtsschutzes auf europäischer Ebene – eben weil es dieses besondere Verhältnis von Kooperation und Orientierungsbereitschaft gibt. Wir sind dem EuGH zu Dankbarkeit verpflichtet. In diesem Sinne wünschen wir ihm herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag.“

Das parlamentarisches Staatssekretär*in Brantner: „Die Rolle des Europäischen Gerichtshofes und sein Zusammenwirken mit den nationalen Gerichten können in ihrer Bedeutung für die europäische Einigung gar nicht hoch genug geschätzt werden. Die Kooperation der Gerichte ist sowohl mit Blick auf den Grundrechtsschutz für Einzelne als auch hinsichtlich der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts enorm wichtig. Nur die Rechtsgemeinschaft garantiert einen funktionierenden Binnenmarkt und europäische Bürger*innenrechte.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist innerhalb der Bundesregierung für die Prozessführung vor den europäischen Gerichten verantwortlich; das Bundesministerium der Justiz ist für das europäische Prozessrecht zuständig. Beamt*innen des BMJ vertreten zudem die Bundesrepublik Deutschland im Bereich dessen eigener materieller Zuständigkeiten vor den europäischen Gerichten.

PM: BMWK & BMJV








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