Werbung OVG: Eine teilweise Verschattung des Solardaches sei hinzunehmen Behörden-Mitteilungen Solarenergie Verbraucherberatung 3. Mai 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Schädlicher Schatten: Eigentümer einer Solaranlage wandte sich gegen seinen Nachbarn (WK-intern) – Wer auf seinem Dach eine Solaranlage errichtet, der hofft natürlich auch, dass diese Anlage üppige Erträge an Sonnenenergie erbringt. Bei einem Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen drohte das nicht mehr zu funktionieren, weil ein geplanter und genehmigter Neubau das Dach mit der Photovoltaikanlage verschattet hätte. Er klagte dagegen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, denn hier liege ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor. Doch die Richter wiesen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf hin, dass die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten worden seien. Sie dienten ja gerade dazu, die Nachbarn vor zu großen Übergriffen zu schützen. Eine teilweise Verschattung des Solardaches sei hinzunehmen. (Abstandsflächen eingehalten: Verschattung von Photovoltaikanlage zumutbar! Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 B 1616/20) PM: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen / LBS PB: Schädlicher Schatten Eigentümer einer Solaranlage wandte sich gegen seinen Nachbarn Wer auf seinem Dach eine Solaranlage errichtet, der hofft natürlich auch, dass diese Anlage üppige Erträge an Sonnenenergie erbringt. Bei einem Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen drohte das nicht mehr zu funktionieren, weil ein geplanter und genehmigter Neubau das Dach mit der Photovoltaikanlage verschattet hätte. Er klagte dagegen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, denn hier liege ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor. Doch die Richter wiesen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf hin, dass die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten worden seien. Sie dienten ja gerade dazu, die Nachbarn vor zu großen Übergriffen zu schützen. Eine teilweise Verschattung des Solardaches sei hinzunehmen. (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 B 1616/20) / © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Weitere Beiträge:Erderwärmung und Energiepreise: Gasverbrauch sinkt im Dezember 2023 um 21,8 ProzentCorona-Einkaufsservice im Umfeld der künftigen Düssel -TerrassenWolfgang Schäuble übernimmt die Schirm-Herrschaft des Bürgerrates