Werbung 6 MW-Leistungsgrenze für Pilotwindenergieanlagen sollte im EEG 2021 aufgehoben werden Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 9. Dezember 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels EEG 2021: 6 MW-Grenze für Pilotwindenergieanlagen zugunsten des Entwicklungsstandorts Deutschland aufheben! (WK-intern) – Der aktuelle Gesetzesentwurf des EEG 2021 sieht eine 6 MW (Megawatt)-Leistungsgrenze für Pilotwindenergieanlagen vor und übernimmt damit die Regelung aus dem EEG 2017. Beim Überschreiten der Leistungsgrenze wird die Teilnahme an einer Ausschreibung obligatorisch. Trotz der starken Leistungszunahme von Windenergieanlagen in den letzten vier Jahren soll die Leistungsgrenze nicht angepasst werden. Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, fordert eine Abschaffung der Leistungsgrenze: „Innovation und technische Weiterentwicklung sind wesentlich für den Windenergieanlagenbau-Standort Deutschland. Mit der Sonderregelung für Pilotwindenergieanlagen soll die Entwicklung innovativer Windenergieanlagen erleichtert und der Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland gestützt werden soll. Für Anlagen im Forschungsbereich wurden hier bereits gute Lösungen entwickelt. Aus Sicht des VDMA Power Systems sollten industrielle Pilotwindenergieanlagen dann errichtet und getestet werden können, wenn die technische Weiterentwicklung der Anlagen dies erforderlich macht und nicht erst, wenn die Anlage in einer Ausschreibung erfolgreich ist! Bereits heute werden Leistungsklassen und Dimensionen erprobt, die nah an der 6 MW-Grenze sind oder diese bereits überschreiten. Es ist damit zu rechnen, dass ein Überschreiten der Leistungsgrenze zukünftig regelmäßig stattfindet. Die aktuelle Regelung widerspricht dem Gedanken der Innovationsförderung am Standort Deutschland. Technologiesprünge und damit die Weiterentwicklung der Windenergieanlagen-Technik erfolgen in zunehmend kürzeren Zyklen. Dies muss sich auch in den regulatorischen Rahmenbedingungen widerspiegeln – sie dürfen kein Hemmnis für Innovation darstellen!“ Die 6 MW-Leistungsgrenze ist in den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen[1] geregelt. VDMA Power Systems setzt sich über den europäischen Windenergieverband WindEurope für eine Anpassung der EU-Leitlinien ein, damit die Leistungsgrenze auch im EEG 2021 entfallen kann. Über VDMA Power Systems VDMA Power Systems ist ein Fachverband des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA e.V. Der Fachverband vertritt im In- und Ausland die Interessen der Hersteller von Windenergie- und Wasserkraftanlagen, Brennstoffzellen, Gas-/Dampfturbinen und -anlagen sowie Motorenanlagen. Für sie alle dient VDMA Power Systems als Informations- und Kommunikationsplattform für alle Themen der Branchen wie Energiepolitik, Gesetzgebung, Marktanalysen, Messen, Normung, Standardisierung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Über VDMA e.V. Der VDMA vertritt rund 3300 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung, Mittelstand und beschäftigt rund vier Millionen Menschen in Europa, davon mehr als eine Million allein in Deutschland. [1] Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020, Randnummer 127 PM: VDMA PB: Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems Weitere Beiträge:ENERCON vervollständigt mit Starkwindvariante das Produktportfolio der EP3-PlattformESMT Berlin gründet Sustainable Business Transformation InitiativeDas Internationale Geothermiezentrum und die Hochschule Bochum suchen nach neuen Bodenschätzen