6 MW-Leistungsgrenze für Pilotwindenergieanlagen sollte im EEG 2021 aufgehoben werden Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 9. Dezember 2020 Werbung EEG 2021: 6 MW-Grenze für Pilotwindenergieanlagen zugunsten des Entwicklungsstandorts Deutschland aufheben! (WK-intern) - Der aktuelle Gesetzesentwurf des EEG 2021 sieht eine 6 MW (Megawatt)-Leistungsgrenze für Pilotwindenergieanlagen vor und übernimmt damit die Regelung aus dem EEG 2017. Beim Überschreiten der Leistungsgrenze wird die Teilnahme an einer Ausschreibung obligatorisch. Trotz der starken Leistungszunahme von Windenergieanlagen in den letzten vier Jahren soll die Leistungsgrenze nicht angepasst werden. Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, fordert eine Abschaffung der Leistungsgrenze: „Innovation und technische Weiterentwicklung sind wesentlich für den Windenergieanlagenbau-Standort Deutschland. Mit der Sonderregelung für Pilotwindenergieanlagen soll die Entwicklung innovativer Windenergieanlagen erleichtert und der Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland gestützt