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Neue Planungsoptionen für Offshore-Windenergie mit einer Kapazität von 40.000 bis 50.000 MW

PB: Nordsee Offshore-Windparks
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

BSH: Raumordnungspläne werden fortgeschrieben

(WK-intern) – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute eine erste Konzeption der Fortschreibung der Raumordnungspläne für die ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee veröffentlicht.

Die Konzeption soll eine offene, breite und informelle Beteiligung ermöglichen.

Sie zeigt drei Planungsmöglichkeiten aus unterschiedlichen Perspektiven auf: traditionelle Meeresnutzung, Klimaschutz und Meeresumweltschutz einschließlich Naturschutz.

Unter anderem betrachtet die Konzeption auch räumliche Planungsoptionen für Offshore-Windenergie mit einer Kapazität von 40 GW beziehungsweise sogar 50 GW – je nach Perspektive und Prioritätensetzung hinsichtlich der Meeresnutzung und der Schutzgüter.

Mit einer Interessenabfrage bei Verbänden und der Öffentlichkeit durch das für die Raumordnung zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) begann im Juni 2019 die Fortschreibung der 2009 veröffentlichten Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und umfangreicher Diskussionen in Themenworkshops und Fachgesprächen hat das BSH eine Konzeption erstellt. Parallel veröffentlicht das BSH einen Statusbericht zur Fortschreibung, der die Erfahrungen mit den Meeresraumordnungsplänen der letzten 10 Jahre zusammenfasst.

Die Öffentlichkeit, Behörden und Verbände haben bis zum 4. März 2020 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und Anregungen und Kritik zu übersenden. Am 19. März 2020 besteht darüber hinaus die Gelegenheit, die Konzeption gemeinsam mit dem BSH in einem Besprechungstermin zu diskutieren. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen informellen Beteiligung werden in den ersten formalen Planentwurf einfließen, der voraussichtlich im Sommer veröffentlicht wird.

Zu dem formalen Planentwurf wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) erstellt. Im Rahmen der SUP wird ein Umweltbericht konzipiert. Er beschreibt und bewertet insbesondere die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Raumordnungsplans auf die Meeresumwelt. Inhalt, Umfang und Detailtiefe des Umweltberichts werden in einem Untersuchungsrahmen geregelt. Dieser Untersuchungsrahmen wird am 18. März 2020 konsultiert.

Alle Dokumente sowie Details zu den Terminen und weitere Informationen finden Sie unter www.bsh.de.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Rund 850 Menschen in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

PM: BSH

Neue Planungsoptionen für Offshore-Windenergie mit einer Kapazität von 40.000 bis 50.000 MW / PB: Nordsee Offshore-Windparks








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