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Ausschreibungsbericht der Bundesregierung zu Freiflächen-Solaranlagen


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

BundestagAusschreibungsbericht nach § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

(WK-intern) – Hintergrund für den vorliegenden Bericht ist eine Pflicht im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Gemäß § 99 EEG berichtet die Bundesregierung zu den Erfahrungen der PV-Pilotausschreibung insbesondere mit Blick auf die Ermittlung der finanziellen Förderung und ihrer Höhe der erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen (§ 99 Nummer 1) sowie zur Menge der für die Erreichung der Erneuerbare-Energien-Ziele erforderlichen auszuschreibenden Strommengen oder installierten Leistungen (§ 99 Nummer 2).

Die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014), die der Deutsche Bundestag 2014 beschlossen hat.








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