Werbung BMWi legt KWKG-Entwurf vor: ASEW sieht Nachbesserungsbedarf Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Technik 3. September 2015 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. (WK-intern) – Dieser soll Anfang 2016 in ein Gesetz überführt werden. Wie erwartet wurden einige Stellschrauben an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) sieht jedoch weiterhin Anpassungsbedarf. Der Willen der Bundesregierung für eine verbesserte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ist im Referentenentwurf durchaus erkennbar, unter anderem in den höheren Vergütungssätzen für ins Netz eingespeisten KWK-Strom. Am nachhaltigsten wirkt sich vermutlich der künftige Bezug des KWK-Ausbauziels von 25 Prozent auf die thermische, statt der gesamten Stromerzeugung aus. Damit wird das Ausbauziel faktisch gesenkt. „Kritisch sieht die ASEW die Benachteiligung von KWK-Strom, der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird“, sagt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW. „Hierdurch werden Geschäftsmodelle, die auf solche Lösungen abgestimmt sind, beschränkt. Viele Stadtwerke haben in den letzten Jahren entsprechende Angebote, etwa Mieterstrommodelle, entwickelt. Diese sehen sich nun veränderten Rahmenbedingungen gegenüber, die sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.“ Der Entwurf für das neue KWKG hebt zwar den Förderdeckel an. Statt wie bisher bei 750 Millionen soll dieser künftig bei 1,5 Milliarden Euro liegen. Der Entwurf konzentriert sich aber im Wesentlichen auf die Einspeisung in öffentliche Netze oder den Eigenverbrauch. Modelle zur Vermarktung von KWK-Strom in dem Objekt, in welchem dieser erzeugt wird, sieht der Entwurf nicht vor. „Insbesondere innovative Energiedienstleistungen werden damit fast völlig ignoriert“, so Wallikewitz. „Für diese Modelle fehlt nicht nur der KWK-Zuschlag. Sie werden zudem zusätzlich mit der EEG-Umlage belegt. Zusammen mit vorgesehenen Verschärfungen bei der Messung wird dies Mieter zusätzlich belasten. Wir sehen also vor allem für den Bereich der Energiedienstleistungen noch viel Potenzial zur Nachbesserung.“ Über Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im VKU (ASEW) Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) ist ein Fachverband, dem bundesweit über 270 kommunale Versorgungsunternehmen angehören. Die ASEW wurde 1989 als Arbeitsgemeinschaft im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit dem Ziel gegründet, eine rationelle, sparsame und umweltschonende Energie- und Ressourcenverwendung zu fördern. Die ASEW berät und unterstützt ihre Mitglieder in diesen Bereichen und entwickelt für sie innovative Produkte und Dienstleistungen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Das Portfolio der ASEW umfasst Produkte für den Vertrieb, Kundenberatung, Seminare, Informationstage und Qualifizierungsangebote sowie eine Kunden- und Fördermittelberatung. PM: Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im VKU (ASEW) Weitere Beiträge:Bundesrechnungshof schießt mit seiner Kritik über das Ziel hinausZukunftsgespräch der Windkraft Simonsfeld mit Science Buster Florian FreistetterUmweltfreundliche Herstellung von Batterieelektroden