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50% EEG-Umlage auf den Eigenstromverbrauch

Blockheizkraftwerk / Foto: HB
Blockheizkraftwerk / Foto: HB

Mehr als 3 Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde sind zukünftig für Solar- und KWK-Strom geplant.

Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass neue PV- und KWK-Anlagen ab August für die Stromeigenversorgung eine EEG-Umlage in Höhe von 50% abführen müssen.

(WK-intern) – Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab 1.8.2014 den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solar- und KWK-Stroms mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten.
Dies entspricht derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde (kWh). Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben sollen 15 Prozent der EEG-Umlage abführen, was derzeit rund 0,94 Cent je kWh bedeutet.

Von einer Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) mehr als 99 Prozent der selbst genutzten KWK-Strommenge aus neuen KWK-Anlagen betroffen sein. Nach Angaben des BSW-Solar sind außerdem über zwei Drittel des deutschen Photovoltaik-Marktes betroffen.

Als kritisch empfindet das BHKW-Infozentrum auch die Pflicht gemäß § 58 Abs. 8, Stromeigenverbrauch viertelstündlich genau zu erfassen. Gerade für Betreiber kleiner BHKW-Anlagen würde dies zu zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen führen.

PM: BHKW-Infozentrum








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