Werbung Kennzahlen zur BAFA-Förderung für Mini-KWK-Anlagen Erneuerbare & Ökologie Technik 8. August 2013 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Bereits mehr als 4270 Anlagen gefördert Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst nach dem zum 1. April 2012 neu aufgelegten Förderprogramm Mini-KWK-Anlagen, die in Bestandsgebäude eingebaut werden. Eine Auswertung zum Stichtag Ende Juni 2013 ergibt folgende Kennzahlen: Seit dem Start des Programms konnten mehr als 4270 Anlagenbetreiber von insgesamt 9 Millionen Euro an Förderung profitieren. Den bewilligten Fördergeldern stehen 40,62 Millionen Euro an direkten Gesamt-Investitionen im BHKW-Bereich und über 72,94 Millionen Euro an gesamtvolkswirtschaftlich dadurch ausgelösten Investitionen gegenüber. Das bedeutet, dass pro Euro an staatlicher Förderung über 4,5 Euro im BHKW-Bereich und sogar über 8,1 Euro gesamtvolkswirtschaftlich ausgelöst wurden. Die elektrische Gesamtleistung der installierten Anlagen beträgt 18.94 MW. In Bezug auf die Leistungsklassen ergibt sich ein nahezu homogenes Bild der geförderten Anlagen. 12,5 % dieser Mini-BHKW-Anlagen weisen eine elektrische Leistung unter 3 kW auf, 47,5 % liegen im Leistungsbereich 3,1-10 kW und 40,1 % im Segment 10,1-20 kW. Die Förderhöhe ist abhängig von der elektrischen Leistung der installierten Mini-KWK-Anlage und beginnt bei 1.500 Euro für eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW. Maximal kann die Fördersumme 3.500 Euro für ein Mini-BHKW mit 20 kW betragen. Betrachtet man die regionale Struktur der durch dieses Förderprogramm bewilligten BHKWs, ergibt sich folgende Aufteilung nach Bundesländern: Bundesland Anzahl Anteil an der Gesamtzahl in % Leistung gesamt kW Förderung gesamt Euro Berlin 89 2,1 447,1 183.265 Brandenburg 107 2,5 443,7 219640 Baden-Würtemberg 553 13 2058,7 1096172 Bayern 665 15,6 2808,7 1384061 Bremen 19 0,4 129,9 41860 Hessen 312 7,3 77 598325 Hamburg 31 0,7 162,5 67666 Mecklenburg-Vorpommern 53 1,2 378 125980 Niedersachsen 521 12,2 3188,6 1182976 Nordrhein-Westfalen 1006 23,6 4199,5 2076719 Rheinland-Pfalz 249 5,8 1016,5 509757 Sachsen-Anhalt 121 2,8 622,2 270708,5 Saarland 40 0,9 151,2 73620 Schleswig-Holstein 203 4,8 1083,9 456760 Sachsen 197 4,6 876,7 410928 Thüringen 104 2,5 396 214573 Gesamt 4270 100 18940,2 8913010,5 Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss unter anderem der eingesetzte Modultyp auf der „Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW“ des BAFA aufgeführt sein. Dort sind alle Anlagentypen eingetragen, die die geforderten Zielvorgaben beispielsweise an Primärenergieeinsparung oder Gesamtnutzungsgrad erfüllen. Die Liste wird regelmäßig vom BAFA aktualisiert. Das im April 2012 gestartete Mini-KWK-Impulsprogramm fördert erfolgreich die Markteinführung kleiner BHKW-Anlagen und gibt Impulse für eine hoch-flexible, gleichzeitig aber gesicherte Stromproduktion bei hoher Brennstoffausnutzung durch Mini-BHKWs. Die Anlagen werden vor allem in Wohngebäuden, Altenheimen, Hotels, Schulen und kleineren Gewerbeeinheiten eingesetzt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BAFA (Energie / Kraft-Wärme-Kopplung / Mini-KWK-Zuschuss) verfügbar. PM: BAFA Weitere Beiträge:Deutscher Pavillon zeigt neue Mobilitätslösungen „Made in Germany“ auf der EVS32 in LyonMarktstatistik des BMVIT zeigt: Erneuerbare im AbwärtstrendDer Brexit wirkt sich nicht auf das EU-Gezeitenkraftwerk von Minesto aus