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Hildegard Müller zum Thema: Blackout-Gefahr durch Stromhandel


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Bewertung zur Stromversorgungssituation während der Kälteperiode Anfang Februar darf nicht voreilig und verkürzt erfolgen

„Die Bewertung zur Stromversorgungssituation während der Kälteperiode Anfang Februar darf nicht voreilig und verkürzt erfolgen. Es müssen zahlreiche Faktoren wie zum Beispiel die vorhandene Wetterlage, der erhöhte Heizstrom-Verbrauch durch die extreme Kälte, die verfügbaren Kapazitäten von konventionellen Kraftwerken sowie die Einspeisungen von erneuerbaren Anlagen im Inland und im Ausland, die Netzsituation sowie bestehende Lieferverträge berücksichtigt werden.

Für eine sachliche Bewertung ist es viel zu früh, da die notwendigen Daten noch nicht vorliegen.

Dies kann belastbar von der Bundesnetzagentur erst nach den notwendigen Bilanzkreisabrechnungen vom Februar erfolgen. Daher rufe ich alle Beteiligten zu mehr Sachlichkeit und Faktenorientierung auf. Die Bundesnetzagentur sollte die Vorwürfe umfassend prüfen und dann über den Sachverhalt aufklären, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen. Der BDEW wird in diesem Prozess alle beteiligten Behörden und Institutionen umfassend unterstützen.“
PM: BDEW







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