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Netzentgelte und § 19 StromNEV-Umlage sorgen für Preisanstieg

Mit Wirkung zum 1. März 2012 steigen die Strompreise der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) um durch­schnittlich knapp sechs Prozent.

Im verbrauchsabhän­gigen Arbeitspreis wird die Kilowattstunde (kWh) um brutto 1,18 Cent teurer, der verbrauchsunabhängige Jahresgrundpreis wird um 12,64 Euro erhöht. Für Kun­den mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch, also etwa 3.000 kWh, wird die Mehrbelastung bei rund vier Euro pro Monat liegen.

Auslöser für die Preisanhebung sind die gestiegenen Netznutzungsentgelte

Auslöser für die Preisanhebung sind die gestiegenen Netznutzungsentgelte, aber auch die neu eingeführte Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) steuert einen Teil bei. Verglichen damit sind die Einflüsse anderer Preisfaktoren wie die Anhebung der EEG-Umlage oder die Veränderung der Beschaffungskosten von geringer Bedeutung. Der Anstieg im mengenunabhängigen Grundpreis ist auf die gestiegenen Netznutzungsent­gelte zurückzuführen.

„Nachdem jetzt alle Kostenbestandteile für das Jahr 2012 feststehen, konnten wir die neuen Preise ermitteln. Eine Preisanhebung ist leider unvermeidlich“, erklärt ELE-Vertriebschef Guido Boß dazu. „Zwischenzeitlich hatten wir schon befürchtet, der Preissprung würde noch deutlicher ausfallen, denn insbesondere die Prognosen für die neu eingeführte StromNEV-Umlage deuteten zunächst auf eine erheblich stärkere Belastung der Verbraucherpreise hin.“ Unverändert bleiben lediglich die ELE-Produkte, für die noch eine Preisgarantie gilt.

Eine Preissteigerung um rund zwei Prozent steht für ELE-Kunden an, die Wärmespeicherstrom beziehen.

Hier handelt es sich um die Weitergabe der Effekte aus dem Anstieg der staatlichen Umlagen. Der Sonderpreis für Wärmepumpenstrom steigt um rund vier Prozent. In beiden Fällen bleibt der verbrauchsunabhängige Grund­preis unverändert. Die Preise für umweltfreundliches Erdgas bleiben bei der ELE ebenfalls stabil.

Die neuen Preise bekommen alle ELE-Kunden in den nächsten Tagen in einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt und erläutert. Den Briefen für die Kunden in der Grundversorgung sind darüber hinaus auch die ak­tuellen Ergänzenden Bedingungen der ELE für die Ver­sorgung mit Strom bzw. Gas beigefügt, die in zwei Punkten überarbeitet wurden und nun den neuesten Än­derungen der Gesetze Rechnung tragen.

PM: ELE








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