Werbung Aktuelle Informationen des BAFA zum KWKG 2016 Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien 4. März 20163. März 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Zulassungsverfahren für KWK-Anlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher (WK-intern) – Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Zulassung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (§ 10), Wärmenetzen (§ 20) sowie Wärmespeichern (§ 24) nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zuständig. Im Folgenden informiert die Verfasserin (Christiane Fuckerer, Referatsleiterin – KWK, Mini-KWK –, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn) über das KWKG 2016 und die wichtigsten Neuerungen bei den Zulassungsverfahren. Mitteilung: BAFA Weitere Beiträge:Bundesminister Carsten Schneider neuer Schirmherr für das Klimahaus Bremerhaven – Es geht um die Wel...BDEW und VKU nehmen Stellung zum Zwischenbericht der "dena-Netzstudie III"Energieeffizienz-Gipfel: Klimaschutzminister*in ruft zum Verbraucher*innen Energiesparen auf