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Sonderabgabe für Wind- und Solaranlagen: Akzeptanz-Booster nicht genutzt

PB: Landesgruppe Berlin Brandenburg des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) - Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE)
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Brandenburg: Die Erhöhung der kommunalen Sonderzahlungen, die Betreiber von Wind- und Solarparks an Nachbarkommunen ab 2026 leisten müssen, überschreitet für viele Unternehmen und Projekte die wirtschaftliche Belastungsgrenze.

(WK-intern) – Darauf weisen der Landesverband der Erneuerbaren Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hin.

Das heute beschlossene Gesetz der Brandenburger Landesregierung sieht vor, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr 10.000 Euro, sondern deutlich höhere Beträge pro Windenergieanlage und Jahr an Nachbargemeinden zahlen müssen.

Für eine moderne Anlage mit einer Leistung von 6 Megawatt wird der Betrag bei 30.000 € liegen, da zukünftig eine leistungsabhängige Abgabe von 5.000 Euro je Megawatt fällig wird. Damit werden Brandenburger Unternehmen im Bundesvergleich überproportional belastet.

„Die Abgabe überschreitet die wirtschaftliche Belastungsgrenze für viele Unternehmen und Projekte“, erklärt Janko Geßner, Partner bei DOMBERT Rechtsanwälte und LEE-Vorstandsmitglied. Ein großes Problem für die Unternehmen ist auch die kurze Übergangsfrist. „Von der Sonderabgabe sind alle Projekte betroffen, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen. Die Frist ist viel zu kurz, weil diese Projekte unter anderen Voraussetzungen kalkuliert wurden und es diesen Spielraum in der Finanzierung nicht mehr gibt.“

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Streichung der Berichtspflicht für Kommunen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass Kommunen gegenüber dem Ministerium dokumentieren müssen, wie die Mittel aus der Sonderabgabe eingesetzt werden. Diese Kontrollmöglichkeit soll nun entfallen. „Für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien ist es entscheidend, dass die Menschen vor Ort nachvollziehen können, wie die aus der Sonderabgabe der Anlagenbetreiber stammenden Mittel in ihrer Kommune eingesetzt werden – etwa für einen neuen Spielplatz, ein Feuerwehrfahrzeug oder Verbesserungen der örtlichen Infrastruktur. Solch sichtbare Beiträge stärken das Vertrauen und die Bereitschaft, die Energiewende mitzutragen. Die nun beschlossene Regelung bleibt hier jedoch hinter den Erwartungen vieler Unternehmen zurück“, so Julian Büche, Geschäftsführer der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg.

Auch die von beiden Verbänden eingebrachten Vorschläge, anstelle der reinen Zahlungsverpflichtung an die Kommunen das Gesetz für Möglichkeiten zur größeren Bürgerbeteiligung zu öffnen, wurden nicht aufgegriffen. Die vielfältigen Ideen, die in der Erneuerbaren-Energien-Branche zur Bürgerbeteiligung entwickelt und in anderen Bundesländern bereits gelebt werden, können damit auch weiterhin in Brandenburg durch die Unternehmen nicht umgesetzt werden. „Dass die Chance auf diesen Akzeptanz-Booster nicht ergriffen wurde, enttäuscht auf ganzer Linie und lässt die Unternehmen ratlos zurück,“ sagt Janko Geßner weiter.

PM: Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e. V.

PB: Landesgruppe Berlin Brandenburg des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) – Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE)








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