Sonderabgabe für Wind- und Solaranlagen: Akzeptanz-Booster nicht genutzt Finanzierungen Solarenergie Windenergie Windparks Wirtschaft 19. November 2025 Werbung Brandenburg: Die Erhöhung der kommunalen Sonderzahlungen, die Betreiber von Wind- und Solarparks an Nachbarkommunen ab 2026 leisten müssen, überschreitet für viele Unternehmen und Projekte die wirtschaftliche Belastungsgrenze. (WK-intern) - Darauf weisen der Landesverband der Erneuerbaren Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hin. Das heute beschlossene Gesetz der Brandenburger Landesregierung sieht vor, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr 10.000 Euro, sondern deutlich höhere Beträge pro Windenergieanlage und Jahr an Nachbargemeinden zahlen müssen. Für eine moderne Anlage mit einer Leistung von 6 Megawatt wird der Betrag bei 30.000 € liegen, da zukünftig eine leistungsabhängige Abgabe von