Werbung Neue Toleranzgrenzen für die Unterschreitung von Gewichten im Großraum- und Schwertransport dank BSK-Mitarbeit Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 27. Juni 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Frankfurt am Main – Ab Juli 2025 treten neue Regelungen hinsichtlich der Flexibilisierung von Toleranzen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten beim Transport von Großraum- und Schwergütern in Kraft. In Abstimmung mit dem Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und anderen Branchenexperten hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) Ende 2024 Änderungen in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) eingebracht, die im Frühjahr im Bundesanzeiger veröffentlich wurden. (WK-intern) – So sind beispielsweise ab dem 1. Juli 2025 für Großraum- und Schwertransporte mit einem Gesamtgewicht von bis zu 68 Tonnen nun Unterschreitungen bis zu 20 Prozent erlaubt. Bei einem Gesamtgewicht von mehr als 130 Tonnen liegt dieser Wert nur bei fünf Prozent. Für Gewichte zwischen diesen beiden genannten Werten gilt ein linearer Übergangsbereich, den der BSK für die interessierte Öffentlichkeit in der angehängten Grafik dargestellt hat. Er basiert auf der mathematischen Formel in der VwV-StVO, die diesen Toleranzbereich für jedes Gewicht berechnen lässt. Über BSK Der Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. bündelt die Interessen von Unternehmen, die auf die Beförderung von Großraum- und Schwergütern spezialisiert sind. Mit rund 500 Mitgliedern stellt der BSK in Europa den größten Fachverband in dieser Sparte der Logistik dar. Zu den sich im BSK engagierenden Firmen zählen Transport- und Montageunternehmen, Betreiber von Mobilkranen, Dienstleister für die Sicherung von Transporten sowie Anbieter spezifischer Branchenlösungen plus Vertreter anderer Verkehrsträger und der Industrie. Der Bundesverband, der seinen Sitz in Frankfurt am Main hat, vertritt im Dialog mit der Politik, den Verkehrsbehörden, der Industrie sowie den abseits dieser Spezialdisziplin tätigen Transport- und Logistikfirmen die Belange seiner Mitglieder. Ziel des Zusammenschlusses und des gemeinsamen Engagements: Verbesserte Strukturen für die Planung und Durchführung von Großraum- und Schwertransporten auf Straße, Schiene und Binnenwasserwegen. Der BSK ist Gründungsmitglied des europäischen Branchenverbands European Association of Abnormal Road Transport and Mobile Cranes (ESTA) wie auch der deutschen Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST). Weitere Informationen finden Sie unter www.bsk-ffm.de. PM: Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) PB: Mitgenehmigte Unterschreitungen von Gewichten bei Erlaubnissen für anhörpflichtige Großraum- und/oder Schwertransporte. / ©: BSK Weitere Beiträge:Siemens Gamesa schließt Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan in Deutschland abEffizientere Herstellung von WindanlagenVDMA: Windenergie auf See: Endlich klare Ziele, aber kommen so die Investitionen?