Werbung Jan Philipp Albrecht zieht ein positives Fazit der Bürgerbeteiligung zur Stilllegung des Kernkraftwerks Brokdorf Behörden-Mitteilungen Ökologie 19. Mai 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Statt den Atommüll in den sichersten Gebäuden der Welt zu bewahren werden die Meiler zerschreddert und der Müll auf Deponien verklappt werden (WK-intern) – Inhalte der Öffentlichkeitsbeteiligung/Bürgerbeteiligung werden nicht bekannt gegeben, nur „Mit dem erfolgreichen Abschluss“ feiert sich der grüne Minister Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf nach drei Monaten abgeschlossen Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: „Mit dem erfolgreichen Abschluss der digitalen Bürgerbeteiligung kommen wir der Stilllegung und dem Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf trotz Pandemie endlich näher.“ KIEL. 22 schriftliche Einwendungen sind während der digitalen Erörterung zur Stilllegung und dem Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf durch die Betreibergesellschaft PreussenElektra beantwortet worden. Damit ist die dreimonatige Bürgerbeteiligung im Stilllegungsverfahren abgeschlossen. Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht zieht ein positives Fazit: „Mit dem erfolgreichen Abschluss der digitalen Bürgerbeteiligung kommen wir der Stilllegung und dem Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf trotz Pandemie endlich näher.“ Ursprünglich war geplant, die Erörterung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Da dies wegen der Covid-19-Pandemie nicht möglich war, hatte die Behörde entschieden, den Termin nach den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes des Bundes im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 15. Mai teilweise digital abzuhalten. Einschließlich einer Sammeleinwendung waren zuvor insgesamt 22 schriftliche Einwendungen erhoben worden. An der Online-Konsultation beteiligten sich 16 Personen. Das Kernkraftwerk Brokdorf darf gesetzlich nur noch bis Ende 2021 betrieben werden. Die Einwendungen richteten sich nicht grundsätzlich gegen die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf. Besonders stark nachgefragte Themen waren die Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Wasser oder auch die Verfahrensschritte und Zeiträume im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver und nicht-radioaktiver Abfälle. „Die fachliche und konstruktive Beteiligung an der Erörterung hat gezeigt, dass wir unter den schwierigen Pandemiebedingungen mit der Online-Konsultation den richtigen Schritt gegangen sind. Wir werden uns nun noch einmal die Ergebnisse der Erörterung genau anschauen und bald über den Stilllegungsbescheid für das Kernkraftwerk Brokdorf entscheiden“, so Minister Jan Philipp Albrecht. Hintergrund: Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft stellte im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag für das Kernkraftwerk Brokdorf. Daneben und rechtlich selbstständig wurde ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“) gestellt. Auch dieses Vorhaben ist Gegenstand der Online-Konsultation gewesen. In beiden Verfahren findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Rechtsgrundlagen für die Verfahren sind das Atomgesetz, das Strahlenschutzgesetz, die Atomrechtliche Verfahrensverordnung und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Rechtsvorschriften sehen einen Erörterungstermin vor, auf dem den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben wird, ihre Einwendungen zu erläutern und zu vertiefen. Atomrechtliche Erörterungstermine sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Alle Personen, die innerhalb der Auslegungsfrist vom 15. Juni bis zum 18. August 2020 Einwendungen erhoben hatten, sollten diese näher erläutern können. Der Präsenztermin für die Erörterung war ursprünglich für Oktober 2020 vorgesehen, wurde im Juni 2020 wegen der Covid-19-Pandemie in den Februar 2021 verlegt. Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen war es auch dann erneut nicht möglich, ihn durchzuführen, sodass er durch eine Online-Konsultation ersetzt wurde. Die rechtliche Grundlage für die Durchführung einer Online-Konsultation ist das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz). Dieses Gesetz lässt die Durchführung einer Online-Konsultation ausdrücklich zu, wenn ein Präsenztermin aufgrund von Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie nicht stattfinden kann. Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre, Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Pressebild: Minister Jan Philipp Albrecht / © Frank Peter Weitere Beiträge:Deutsche Akademische Austauschdienst fördert 15 Projekte zur Erreichung der UN-NachhaltigkeitszieleNABU zu Repowering von Windenergieanlagen: Gut gemeint, aber nicht gut gemachtBienen-Parasit: Forscher entdecken Medikament gegen Varroa-Milbe