Werbung Sonderabgaben für Betreiber von Wind- und Solarparks noch einmal deutlich erhöhen Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie Windparks 16. Oktober 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Erhöhung der kommunalen Sonderabgabe für Wind- und Solarenergie gefährdet Investitionen und Wettbewerb (WK-intern) – Im Brandenburger Landtag wird heute ein Gesetzentwurf diskutiert, der die Sonderabgaben für Betreiber von Wind- und Solarparks noch einmal deutlich erhöhen soll. Bei der fachlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss gibt der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE) eine öffentliche Stellungnahme ab. Janko Geßner, Vorstandsmitglied des LEE und Rechtsanwalt bei DOMBERT Rechtsanwälte, macht dabei deutlich, dass eine Erhöhung der Sonderabgaben viele Projekte in wirtschaftliche Turbulenzen bringen würde. In Zeiten stark gestiegener Kosten für Bau und Betrieb von Wind- und Solarparks bedroht das geplante Gesetz die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte. Gleichzeitig muss dringend in die Modernisierung der Energiewirtschaft investiert werden – in der Branche wird der bundesweite Investitionsbedarf auf 721 Milliarden Euro bis 2030 geschätzt. Zwar begrüßt der LEE Berlin Brandenburg gesetzliche Regelungen zur Beteiligung von Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürgern, denn diese steigern die Akzeptanz für Erneuerbare Energien. Die geplante Erhöhung der Sonderabgaben gefährdet jedoch Investitionen in Erneuerbare Energien im Land Brandenburg und bedeutet für die Brandenburger Wirtschaft im bundesweiten Vergleich einen deutlichen Wettbewerbsnachteil. LEE, BWE und VKU fordern in ihrer gemeinsamen Stellungnahme daher: Die länderspezifischen Sonderabgaben für Wind- und Solarenergie in Brandenburg dürfen die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht gefährden. Die im Raum stehenden Beträge sind zu hoch und müssen gesenkt werden. Sieben Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung der Kommunen gibt es bereits. Durch den neuen Gesetzentwurf drohen Brandenburger Unternehmen hohe Abgaben im Bundesvergleich. Der Gesetzgeber muss verhindern, dass Brandenburger Standorte benachteiligt werden und der Wettbewerb zwischen den Ländern verzerrt wird. Bürgerenergiegenossenschaften, Stadtwerke und Direktversorger sind von der Sonderabgabe ganz zu befreien. Versorger, die gezwungen sind, die Kosten an ihre Kunden weiterzugeben, können ansonsten Strom und Wärme nicht mehr sozialverträglich anbieten. Den Stichtag für Neuregelungen muss auf mindestens den 01.01.2027 verlängert werden, um Projekte, die bereits mit hohen Vorleistungen im Genehmigungsprozess sind, nicht nachträglich in Finanzierungsschwierigkeiten zu bringen. „Unsere Mitgliedschaft berichtet uns, dass Projekte aufgrund der allgemein steigenden Kosten an ihre wirtschaftlichen Grenzen stoßen. Kommt jetzt noch eine Erhöhung der Sonderabgabe in Brandenburg dazu, drohen Projekte zu scheitern. Die Abgabe muss sich daher an den wirtschaftlichen Realitäten orientieren und darf kein politisches Wünsch-Dir-Was sein“, so Janko Geßner in der Anhörung. Steigende Kosten für Windausbau Die heute diskutierte Neuregelung sieht vor, dass Betreiber für Windenergieanlagen, die ab 2026 in Betrieb gehen, 5.000 Euro je installiertem Megawatt Leistung und Jahr zahlen müssen. Da moderne Windenergieanlagen eine Leistung von 6 Megawatt oder mehr erbringen, bedeutet dies eine Verdreifachung des bisher in Brandenburg gültigen „Windeuro“. Der Gesetzentwurf zur Erhöhung fällt in eine Zeit, in der die Kosten für Projekte ohnehin stark steigen. Seit sich der Zementpreis 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 42 Prozent erhöht hat, verharrt er auf diesem hohen Niveau – ein entscheidender Kostenfaktor beim Bau der Fundamente. Die Planungskosten liegen heute über 30 Prozent höher als noch vor vier Jahren, die Kosten für die Netzanbindung um 12 Prozent höher. Gesetz muss Klarheit schaffen „Der LEE Berlin Brandenburg steht zur finanziellen Beteiligung der Kommunen. Jedoch muss diese angemessen sein und darf Brandenburger Investitionsprojekte nicht bedrohen. Aktuell lässt der Gesetzentwurf, anders als in allen anderen Landesgesetzen zur Beteiligung, eine Doppelbelastung der Projekte durch das EEG und die Sonderabgabe des Landes Brandenburg zu. Wir appellieren an den Gesetzgeber: Bessern Sie nach und schaffen sie die dringend notwendige Klarheit “, so LEE-Vorstandsmitglied Geßner. Zum aktuellen Gesetzentwurf hat der LEE Berlin Brandenburg (LEE) gemeinsam mit dem BWE WindEnergie Landesgruppe Berlin Brandenburg (BWE) und der Landesgruppe Berlin Brandenburg des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese finden Sie unter folgendem Link zum Download: https://www.lee-bb.de/presse-und-positionen/zum-entwurf-des-gesetzes-zur-zahlung-einer-sonderabgabe-fuer-windenergie-und-photovoltaik-freiflaechenanlagen-an-gemeinden-im-land-brandenburg/ PM: Landesverband Erneuerbare Energien – Berlin Brandenburg e. V. Weitere Beiträge:CO 2-Nutzung und Solarstrom können alle Energieprobleme in Zukunft lösenSiemens Gamesa lässt Offshore Windturbine 8-MW-Direct-Drive in China bauenjuwi mit zwei Solar-Projekten in Japan erfolgreich