Werbung RED III: Bundesregierung bringt Verfahrensbeschleunigungen für erneuerbare Energien auf den Weg Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Geothermie Solarenergie Wasserstofftechnik Windenergie 24. Juni 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. (WK-intern) – Dadurch sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, so dass er soll im Anschluss von den Koalitionsfraktionen Fraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. , damit das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden kann. Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“ Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange. Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. PM: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit PB: Carsten Schneider (SPD), Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (© picture alliance / photothek.de | Dominik Butzmann) Weitere Beiträge:Zertifikatslehrgang Fachbauleiter und Obermonteur der IHK als Antwort auf den FachkräftemangelWindfest zur Einweihung des Windparks Großenwede in Schneverdingen am 3. JuniNorwegen: 300-MW-Windpark-Projekte werden von KR Vind AS und Norsk Miljøkraft AS gebaut