Werbung Iberdrola erhält den Zuschlag zum Aufbau für den 300MW-Offshore-Windpark „Windanker“ Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 31. Januar 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BSH: Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Windanker“ erlassen Iberdrola baut 21 Windenergieanlagen nordöstlich von Rügen Netzkapazität beträgt 300 Megawatt Deutschland liefert weiteren relevanten Beitrag zum Klimaschutz (WK-intern) – Rostock: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Windanker“ erlassen. Insgesamt 21 Windenergieanlagen werden nordöstlich von Rügen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee auf einer Fläche von 25 Quadratkilometern gebaut. Die Netzkapazität beträgt 300 Megawatt. Damit kann man mehrere hunderttausend Haushalte mit Strom versorgen. Das BSH hat den am 24.01.2025 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Windanker“ heute an seinem Dienstsitz in Rostock dem zukünftigen Betreiber Iberdrola übergeben. Der neueste Offshore-Windpark der Ostsee soll 38 Kilometer nordöstlich von Rügen auf der Fläche O‐1.3 des Flächenentwicklungsplans 2020 und 2023 entstehen. Gegenstand der Zulassung sind insgesamt 21 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 14 Megawatt, die mit der Powerboost-Funktion auf bis zu 15 Megawatt gesteigert werden können, sowie die parkinterne Verkabelung auf der 25 Quadratkilometer großen Fläche. Der Offshore-Windpark ist neben „Wikinger“ und „Baltic Eagle“ der dritte Offshore-Windpark von Iberdrola in der deutschen AWZ der Ostsee. Die Offshore-Windenergieanlagen haben einen Rotordurchmesser von 236 Meter über Seekartennull. Sie werden auf Monopilefundamenten mit einem Durchmesser von 10 Meter in einer Wassertiefe von 41 bis 46 Meter errichtet. Der Strom wird mit einer Spannung von 66 Kilovolt direkt an die in einem anderem Planfeststellungsverfahren zugelassene Umspannplattform „Jasmund“ des Vorhabens „Ostwind 3“ des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz abgeführt. BSH-Präsident Helge Heegewaldt sagt: „Bis 2030 sollen gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz insgesamt 30 GW an installierter Leistung von Windenergieanlagen auf See an das Netz angeschlossen werden. Mit dem aktuellen Planfeststellungsbeschluss macht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und liefert einen weiteren relevanten Beitrag zum Klimaschutz.“ Das BSH ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Zuständig für Schifffahrt. Für Meeresschutz. Für Offshore. Für Meeresvermessung. Für Meeresdaten. Für maritime Ressortforschung. Insgesamt engagieren sich 1000 Beschäftigte in über 100 unterschiedlichen Berufen an den Standorten in Hamburg und Rostock sowie auf fünf Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen. Wir unterstützen die Schifffahrt, fördern eine nachhaltige Meeresnutzung und schützen die Meeresumwelt – und damit das Klima. Für die kommenden Generationen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Das BSH. Schifffahrt. Klima. Daten. Und viel Meer. PM: BSH PB: Nordöstlich von Rügen: Die Lage von „Windanker“ in der Ostsee / ©: BSH Weitere Beiträge:Zukunftsfinanzierungsgesetz: Ein Schub für erneuerbare Energien?Sonnen- und Windenergie sind weltweit auf WachstumskursNiedersachsen finanziert die Umschulung für den Einsatz in der Offshore-Windenergieindustrie