Werbung Das Ende der Energiewende ist indirekt beschlossen Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Geothermie Solarenergie Windenergie 29. Januar 202029. Januar 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Neue Verordnung zu Innovationsausschreibungen bei Erneuerbare-Energien-Anlagen tritt mit noch mehr Risiko für Anlagenbetreiber morgen in Kraft (WK-intern) – Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt morgen die Verordnung zu Innovationsausschreibungen in Kraft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte die Verordnung im Oktober vorgelegt. Der Bundestag hat sie im Dezember beschlossen. (Innovationsanlagen sind Anlagenkombinationen z. B. aus Wasser-Bio-Solar-Geo-Windkraft und Speicher) Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Verordnung gehen wir den nächsten Schritt und integrieren erneuerbare Energien weiter in den Markt und in das Stromsystem. Wir wollen die Innovationskräfte des Marktes nutzen und Anlagenkombinationen zulassen, die Strom stetiger einspeisen können“. Durch Innovationsausschreibungen können Neuerungen sowohl im Ausschreibungsdesign als auch in technischer Hinsicht getestet werden. Das neue Ausschreibungsdesign beinhaltet zum einen die Anwendung einer fixen Marktprämie, die bereits aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannt ist. Weiterhin wird geregelt, dass Anlagenbetreiber für Stromerzeugung bei negativen Preisen an der Strombörse keine Zahlungen erhalten. Eine Zuschlagsbegrenzung führt dazu, dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden. Insgesamt wird damit mehr Risiko auf die Anlagenbetreiber übertragen. Als technische Innovationen können nach der Verordnung nun auch sogenannte Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Anlagen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Wasserkraft, die auch mit Speichern kombiniert werden können. Solche innovativen Konzepte sollen dazu beitragen, die Einspeisung und das Stromnetz zu stabilisieren und somit erneuerbare Energien besser zu integrieren. PM: BMWi Pressebild: Peter-Altmaier /© BMWi/Susanne Eriksson PS: Bei negativen Preisen an der Strombörse erhalten Anlagenbetreiber keine Zahlungen mehr! Damit wird die Energiewende beendet! Weitere Beiträge:Heinrich Gärtner ist Vorstandsvorsitzender des neuen LEE-BayernDGS zu EEG-Entwurf In 40 Jahren soll sich unser Energiesystem komplett revolutionieren