Werbung Frist bis 25. Mai für Förderanträge für Elektro- und Hybridfahrzeuge Behörden-Mitteilungen E-Mobilität 6. Mai 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus macht darauf aufmerksam, dass Unternehmen erstmals für die Beschaffung von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur eine Förderung erhalten können. (WK-intern) – Bis zum 25. Mai 2018 sind hierzu kurze Projektskizzen beim Projektträger VDI/DE Innovation + Technik GmbH einzureichen. Der jetzt veröffentlichte Förderaufruf des Bundesumweltministeriums bezieht sich auf das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“. Förderfähig sind Elektro- und Hybridfahrzeuge, die mindestens 40 Kilometer unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreichen oder eine Kohlendioxidemission von 50 Gramm pro gefahrenen Kilometer unterschreiten und einen erheblichen Fahranteil in Städten mit hoher Luftbelastung aufweisen. Der Investitionszuschuss beträgt 40 Prozent (KMU bis 60 Prozent) der Mehrkosten gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Anliegen der Förderung ist, durch die Umstellung der Fahrzeugflotten von Taxiunternehmen, Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden sowie Transport- und Lieferdiensten auf Elektrofahrzeuge einen Beitrag zur Senkung der Luftschadstoffbelastung im städtischen Raum zu leisten. Ansprechpartnerin bei der IHK Cottbus, Claudia Kalinka, Telefon: 0355 365-1502, E-Mail: kalinka@cottbus.ihk.de. Kontakt zum Projektträger VDI/VDE-IT, Telefon: 030 310078-5660, E-Mail: elmo@vdivde-it.de, https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/saubere-luft/pscall_view PM: IHK Cottbus Weitere Beiträge:Elektromobilität: BASF & TODA errichten weltweit größte Kalzinierungsanlage für KathodenmaterialienUmweltminister*in Habeck und Betreiber legen Konzept zur Umsetzung der AKW-Einsatzreserve vorBlackstone Resources für den Green Product Award 2022 nominiert