Frist bis 25. Mai für Förderanträge für Elektro- und Hybridfahrzeuge Behörden-Mitteilungen E-Mobilität 6. Mai 2018 Werbung Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus macht darauf aufmerksam, dass Unternehmen erstmals für die Beschaffung von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur eine Förderung erhalten können. (WK-intern) - Bis zum 25. Mai 2018 sind hierzu kurze Projektskizzen beim Projektträger VDI/DE Innovation + Technik GmbH einzureichen. Der jetzt veröffentlichte Förderaufruf des Bundesumweltministeriums bezieht sich auf das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“. Förderfähig sind Elektro- und Hybridfahrzeuge, die mindestens 40 Kilometer unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreichen oder eine Kohlendioxidemission von 50 Gramm pro gefahrenen Kilometer unterschreiten und einen erheblichen Fahranteil in Städten mit hoher Luftbelastung aufweisen. Der Investitionszuschuss beträgt 40