Werbung Pressestatement anlässlich der ersten Lesung des Strommarktgesetzes im Bundestag. Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 29. Januar 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels VDMA: Das Strommarktgesetz allein reicht nicht! (WK-intern) – Strommarktgesetz, Klimaschutzplan und Erneuerbare-Energien-Gesetz gehören zusammen gedacht und zusammen gemacht. „Ein flexibler Strommarkt ist grundsätzlich geeignet, Investitionen in zukunftsfähige Stromerzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher zu ermöglichen. Die Energiewende braucht diesen Umbau des Kraftwerksparks und der Energieinfrastruktur, daher begrüßen wir die grundsätzliche Herangehensweise des Strommarktgesetzes“, sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems. „Aber der Grundsatz allein reicht nicht, es kommt jetzt auf die Gestaltung des regulatorischen Umfelds des Gesetzes an. Investitionen in neue Technologien brauchen klare langfristige Rahmenbedingungen, die wiederum in Zukunft wesentlich von der Klimaschutzpolitik beeinflusst werden. Um der Wirtschaft eine langfristige verlässliche Perspektive zu eröffnen, ist es unumgänglich, den Klimaschutzplan 2050, das Strommarktgesetz und das EEG als Einheit zu betrachten. Die drei gehören zusammen gedacht und zusammen gemacht“, insistiert Zelinger und liefert ein Beispiel: „Jetzt muss Schluss sein mit Lippenbekenntnissen. Alle wollen Speicher, auch weil sie den Druck beim Netzausbau mildern können. Aber der Entwurf des Strommarktgesetzes geht dieses Problem nicht an. Die Regierung handelt ignorant und löst die destruktive Doppelbelastung von Stromspeichern bei Umlagen und Entgelten über den sogenannten Letztverbraucherstatus nicht auf.“ PM: VDMA Weitere Beiträge:BDEW zum Inkrafttreten der EnergieeinsparverordnungBEE: EU muss Subventionen für fossile und atomare Kraftwerke beenden GE liefert SF6-freie Schaltanlagen zur Beschleunigung der Dekarbonisierung in Norwegen