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Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen / Pressebild: VKU
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Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen / Pressebild: VKU
Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen / Pressebild: VKU

CO2-EINSPARPOTENZIALE VON KWK UND FERNWÄRME NICHT VERSCHENKEN

(WK-intern) – Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäfts-führerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Die Bundesregierung legt in der Novelle den klaren Fokus auf die Stärkung der KWK in der öffentlichen Versorgung.“

Schon heute sparen die kommunalen Unternehmen mehr als elf Millionen Tonnen CO2 jährlich durch den Einsatz der KWK ein.

„Damit bringen sie die Wärmewende in die Kommunen, sorgen für Klimaschutz und tragen zur Versorgungssicherheit bei. Doch an zentralen Stellen gibt es noch dringenden Anpassungsbedarf. Leider sind die jetzt vorgesehenen Förderbedingungen gerade für die neuesten und effizienten Kraftwerke nicht ausreichend.“

Reiche: „Die Rahmenbedingungen für alle 1.300 kommunalen KWK-Anlagen müssen stimmen, sonst verschenkt die Bundesregierung erhebliche CO2-Einsparpotenziale und modernste und umweltschonendste Anlagen müssen vom Netz gehen.“ Bei einem Anstieg der KWK-Erzeugung auf 20 Prozent im Jahr 2020 steigt das CO2-Einsparpotenzial – je nach Umsetzungspfad – um elf bis 15 Millionen Tonnen von 56 auf rund 70 Millionen Tonnen an. Bei einem weiteren Anstieg der KWK-Erzeugung auf 25 Prozent an der gesamten Nettostrom-erzeugung würde dieser Wert dann auf rund 82 Millionen Tonnen ansteigen.

Reiche: „KWK-Anlagen sind und bleiben das Rückgrat der Fernwärmeversorgung. Nur wenn diese Anlagen wirtschaftlich zu betreiben sind, ist es den Unternehmen möglich, die Wärmenetze zu erhalten. Das ist die zwingend notwendig, um mehr und mehr erneuerbare Energien in die Fernwärmeversorgung zu integrieren. Und nur so kommt die Wärmewende in die Ballungsräume. Um das zu ermöglichen, muss die Bundesregierung auch an den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen ehrgeizigen Ausbauzielen festhalten.“ Das KWK-Ausbauziel sollte weiterhin auf die gesamte Nettostromerzeugung und der Zeitpunkt der Zielerreichung auf das Jahr 2025 festgelegt werden, so Reiche. „Es muss die Formel gelten: 2 mal 25. 25 Prozent KWK bis 2025.“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht.  Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro – damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.

PM: VKU








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