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Daten­meldungen und EEG-Ver­gü­tungs­sät­ze für Pho­to­vol­taik­an­la­gen

Solarförderung / Foto: HB
Daten­meldungen und EEG-Ver­gü­tungs­sät­ze für Pho­to­vol­taik­an­la­gen / Foto: HB

Aktuelle Veröffentlichung der PV-Meldezahlen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Anlagenregister-Verordnung (AnlRegV) bis zum letzten Tag jeden Kalendermonats die im jeweils vorangegangenen Kalendermonat bei ihr registrierten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) einschließlich der Summe der neu installierten Leistung geförderter PV-Anlagen.

Die Summe der gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten PV-Anlagen beträgt für den Monat

Juni 2015 95,502 MWp

Bitte beachten Sie, dass in diesem Zubauwert 30,675 MWp PV-Freiflächenanlagen enthalten sind, die seit dem 01.03.2015 laut Anlagenregisterverordnung im Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen.

Im veröffentlichten Monatswert sind auch alle Nachmeldungen von älteren Anlagen enthalten. Die hohe Anzahl der Nachmeldungen seit Herbst 2014 ist hauptsächlich auf eine neue Pflicht der Netzbetreiber zurückzuführen: In der seit 01.08.2014 gültigen Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) werden die Netzbetreiber verpflichtet, im Rahmen ihrer Jahresendabrechnung die Anlagenbetreiber über ihre Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur im PV-Meldeportal zu informieren.

Vereinzelt nachträglich eingehende Korrekturmeldungen führen zu keiner erneuten Veröffentlichung der Monatswerte. Bei der quartalsweisen Ermittlung neuer EEG-Vergütungssätze für PV-Anlagen und zur Ermittlung des Gesamtausbaus werden die an diesen Stichtagen vorliegenden Korrekturmeldungen jedoch berücksichtigt.

Meldungen für Juni 2015 (xls, 673 KB)
Meldungen im CSV-Format (FileTypecsv, 264 KB)

Die Liste enthält die bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Datenmeldungen mit folgenden Angaben:

  • Eingangsdatum
  • Postleitzahl des PV-Anlagenstandorts
  • Ort der PV-Anlage
  • Bundesland der PV-Anlage
  • Installierte Nennleistung der PV-Anlage
  • Anteil der installierten Nennleistung in Bezug auf geförderte PV-Anlagen

Zu beachten ist:

  • Das Eingangsdatum bezieht sich auf den Zeitpunkt der Registrierung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur und kann von dem tatsächlichen Datum der Inbetriebnahme der Anlage abweichen. So kann die Registrierung beispielsweise bei einer Verschiebung der zunächst geplanten Inbetriebnahme vor oder bei einer verspäteten Meldung nach der Inbetriebnahme liegen.
  • Die gemeldete installierte Nennleistung der einzelnen Datenmeldungen ist nicht mit der Gesamtleistung der Anlage gleichzusetzen. Wenn beispielsweise eine Freiflächenanlage nach und nach in Betrieb genommen wird, erfolgen die Datenmeldungen an die Bundesnetzagentur in der Regel sukzessive und gehen an verschiedenen Tagen ein. Die installierte Nennleistung der gesamten Anlage kann den Listen nicht entnommen werden.

PM: Bundesnetzagentur








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