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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verlängert die Treuhandverwaltung über die Rosneft Deutschland GmbH


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Veröffentlichung über den Bundesanzeiger: 

(WK-intern) – Anordnung des BMWK: gemäß § 17 des Energiesicherungsgesetzes bezüglich der Anteile an der Rosneft Deutschland GmbH und der RN Refining & Marketing GmbH

Hiermit wird auf der Grundlage des § 17 Absatz 1 bis 5 und Absatz 8 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) Folgendes angeordnet:

  1. Hinsichtlich sämtlicher Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der Rosneft Deutschland GmbH und der RN Refining & Marketing GmbH wird die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur über den 10. März 2025 hinaus bis zum 10. September 2025 nach Maßgabe der nachstehenden Nummern 2 bis 6 verlängert.
  2. Die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter der Rosneft Deutschland GmbH und der Gesellschafter der RN Refining & Marketing GmbH bleibt ausgeschlossen.
  3. Die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der Rosneft Deutschland GmbH und die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der RN Refining & Marketing GmbH verbleiben bei der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur ist insbesondere berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen.
  4. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung in Bezug auf das Vermögen der Rosneft Deutschland GmbH und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Geschäftsführung in Bezug auf das Vermögen der RN Refining & Marketing GmbH bleiben beschränkt und stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur.
  5. Die Kosten der Treuhandverwaltung in Bezug auf die Rosneft Deutschland GmbH hat die Rosneft Deutschland GmbH zu tragen. Sie hat auf Verlangen der Bundesnetzagentur hierauf Vorschüsse zu leisten.
  6. Die Kosten der Treuhandverwaltung in Bezug auf die RN Refining & Marketing GmbH hat die RN Refining & Marketing GmbH zu tragen. Sie hat auf Verlangen der Bundesnetzagentur hierauf Vorschüsse zu leisten.

Lesen Sie mehr im Bundesanzeiger: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Treuhand/Rosneft/BAz060325.pdf?__blob=publicationFile&v=3

PM: Bundesanzeiger








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