Werbung NIS-2-Richtlinie: Das wird relevant für Betreiber von Windparks Behörden-Mitteilungen Mitteilungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 26. Mai 202526. Mai 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Was ist die NIS-2-Richtlinie? (WK-intern) – Die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) zielt darauf ab, die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern. Sie verpflichtet Unternehmen in zentralen Sektoren zu Risikomanagement und IT-Sicherheitsmaßnahmen. Die Richtlinie wird in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt – in Kraft ab Oktober 2024. Wer ist betroffen? Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und 10 Mio. € Umsatz, die in kritischen Sektoren tätig sind, z. B.: Betreiber von Windenergieanlagen Technische Betriebsführer Anbieter von SCADA-Systemen, Condition Monitoring, Fernzugriff Auch Tochtergesellschaften großer Mutterunternehmen können betroffen sein – insbesondere wenn IT-Systeme zentral über die Muttergesellschaft gesteuert werden. Welche Sektoren sind betroffen? Besonders kritische Sektoren: Stromerzeugung (inkl. Windenergie) Digitale Infrastruktur Weitere kritische Sektoren: Herstellung von Energietechnik Gesundheitswesen Wasserversorgung, Abfallwirtschaft Was sind die Pflichten? Risikomanagement Sicherheitsprozesse und Notfallpläne Zugriffskontrollen Schutz kritischer Systeme und Daten Zertifizierung Pflicht zur Nutzung zertifizierter IKT-Produkte (z. B. SCADA, Betriebsführungstools) Meldepflichten Frühwarnung bei IT-Sicherheitsvorfällen (innerhalb 24 Stunden) Abschlussbericht (innerhalb 30 Tage) Zeitplan Meilenstein Zeitpunkt Verabschiedung EU-Richtlinie Nov 2022 Inkrafttreten EU-Richtlinie Jan 2023 Umsetzung in Deutschland bis Okt 2024 Anwendung der Pflichten ab Okt 2024 Handlungsempfehlungen Einordnung prüfen: Ist Ihr Unternehmen betroffen? Risiken analysieren: Welche Systeme sind kritisch? Verträge prüfen: Müssen Dienstleister Pflichten übernehmen? Sicherheitsmaßnahmen etablieren: Prozesse, Tools, Schulungen Auf Zertifizierungen vorbereiten: Welche Produkte/Dienste sind betroffen? Fazit Die NIS-2-Richtlinie bringt klare Anforderungen an Cybersicherheit – auch für die Windbranche. Betreiber, Manager und Dienstleister müssen jetzt aktiv werden, um Risiken zu mindern, Meldepflichten zu erfüllen und Zertifizierungspflichten einplanen zu können. Weitere Information und Infografiken hier: https://wind-turbine.com/magazin/neues-vom-markt/250525/nis-2-richtlinie-was-betreiber-von-windparks-und-windkraftanlagen-jetzt-wissen-muessen.html PM: wind-turbine.com GmbH NIS-2-Richtlinie: Das wird relevant für Betreiber von Windparks / Foto: HB Weitere Beiträge:Schleswig-Holstein fördert Ansiedlung von Windkraft-Service und Produktionsbetrieb in NeustadtAutomatisierte Treibbojen: Neue Sensoren ermöglichen Blick in das Innere eines sich wandelnden Ozean...Hogan Lovells berät Statkraft beim Kauf von 350 MW Onshore-Windanlagen in Deutschland und Frankreich