Werbung TÜV NORD übergibt ersten Standortgütenachweis an WindStrom Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 16. Mai 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Als einer der ersten Gutachter hat TÜV NORD einen Standortgütenachweis an WindStrom übergeben. (WK-intern) – Das Unternehmen plant die Erweiterung eines Windparks im Landkreis Peine und benötigt dafür nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Standortgütenachweis. Betreiber von Windenergieanlagen müssen seit 2017 gemäß EEG einen Nachweis der Standortgüte vorlegen, um die Eignung eines geplanten Standortes für die vorgesehene Anlage zu belegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen vorliegen. Als einer der führenden nach IEC/ISO 17025 akkreditierten Gutachter ermittelt TÜV NORD das standortspezifische Windpotential und dessen potentiellen Energieertrag gemäß der aktuellen Revision der TR 6 (FGW) als Grundlage zur Einschätzung der Standortgüte. Diese durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS anerkannten Gutachten dienen als belastbare Basis zur Finanzierung neuer Windenergieprojekte. Zusätzlich hält TÜV NORD eine erweiterte DAkkS-Akkreditierung, um Standortgütenachweise auszustellen. TÜV NORD unterstützt WindStrom mit einer Reihe weiterer Dienstleistungen im Bereich Site Assessment, wie zum Beispiel Energieertragsprognosen und genehmigungsrelevanten Gutachten, Risikobeurteilungen oder Schall- und Schattenwurfprognosen. PM: TÜV NORD Pressebild: Christine Peeck, Vice President Wind Site Assessment Renewables, Sven Stölzel, leitender Projektmanager, WindStrom, und Verena Schneider, Senior Vice President Site Assessment Renewables (von links nach rechts) Bild: TÜV NORD Weitere Beiträge:TUEV SUED-Schulungsprogramm zur Offshore-WindenergieEPURON erwirbt Windpark in BrandenburgWindwasserstoff ist das Schwerpunktthema der HUSUM Wind 2021