TÜV NORD übergibt ersten Standortgütenachweis an WindStrom Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 16. Mai 2018 Werbung Als einer der ersten Gutachter hat TÜV NORD einen Standortgütenachweis an WindStrom übergeben. (WK-intern) - Das Unternehmen plant die Erweiterung eines Windparks im Landkreis Peine und benötigt dafür nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Standortgütenachweis. Betreiber von Windenergieanlagen müssen seit 2017 gemäß EEG einen Nachweis der Standortgüte vorlegen, um die Eignung eines geplanten Standortes für die vorgesehene Anlage zu belegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen vorliegen. Als einer der führenden nach IEC/ISO 17025 akkreditierten Gutachter ermittelt TÜV NORD das standortspezifische Windpotential und dessen potentiellen Energieertrag gemäß der aktuellen Revision der TR 6 (FGW) als Grundlage zur Einschätzung der Standortgüte.