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Aktuelle Informationen des BAFA zum KWKG 2016


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

bafa-infoZulassungsverfahren für KWK-Anlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher

(WK-intern) – Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Zulassung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (§ 10), Wärmenetzen (§ 20) sowie Wärmespeichern (§ 24) nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zuständig.

Im Folgenden informiert die Verfasserin (Christiane Fuckerer, Referatsleiterin – KWK, Mini-KWK –, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn) über das KWKG 2016 und die wichtigsten Neuerungen bei den Zulassungsverfahren.

Mitteilung: BAFA








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