Werbung Erneute Klage gegen WEA-Betreiber scheitert wahrscheinlich abermals Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. September 201522. September 2015 Erneute Klage gegen WEA-Betreiber scheitert wahrscheinlich abermals / Foto: HB Dem Deutschen Wetterdienst weht scharfer Wind ins Gesicht (WK-intern) – Dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) seine Wetterradarstandorte durch Windräder, die sich im Umkreis von weniger als 15 Kilometer befinden, beeinträchtigt sieht, ist schon lange Gegenstand zahlreicher mündlicher Verhandlungen vor Gerichten in ganz Deutschland. Am 16. September kam es erneut zu einer solchen Verhandlung, dieses Mal vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Gegenstand des Verfahrens ist eine bisher verweigerte Genehmigung für eine einzelne Windenergieanlage (WEA), die 11,5 Kilometer nordwestlich eines Wetterradarstandortes des DWD geplant ist. Der DWD hat sich dabei bisher auf den Standpunkt gestellt, dass WEA in einem Umkreis von 15 Kilometer um die jeweiligen Radarstandorte seiner Zustimmung bedürfen, ohne dies mit irgendeiner gesetzlich fixierten Grundlage begründen zu können. Wie zu erwarten, wurden auch in dieser Verhandlung Bedenken ins Feld geführt, wonach einzelne Pixel (600 x 750 Meter) in den untersten Radarmessungen durch die WEA unbrauchbar werden könnten. Dadurch würde, so der DWD, die Möglichkeit, vor extremen Wetterphänomenen zu warnen, beeinträchtigt. Wie schon in einem erst kürzlich von MASLATON begleiteten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier zeigte auch in München der Verlauf der Verhandlung schnell, dass diese Beeinträchtigung nach Meinung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen zwar existiere, jedoch durch Auswertung und Einbeziehung von benachbarten Messungen und Anpassung der Scanverfahren auf ein minimales Maß reduziert werden könne. Dies auch, ohne dass große oder nicht vertretbare zusätzliche Kosten auf den DWD zukommen. Selbst die angemerkte Beeinträchtigung der Warnung vor Tornados erwies sich als kaum haltbar. Es konnte nachgewiesen werden, das die maximale Tornadowarnstufe durch den DWD ausgelöst wird, wenn die dafür charakteristischen Luftwirbel in Höhen von 1500 Meter dem Grund nach erkannt werden. Nachdem auf diese Weise sehr deutlich wurde, dass die Ausführungen des DWD die bayerischen Richter nicht überzeugen konnten, zeigte sich im Verlauf der Verhandlung, dass die Bemühungen der WEA-Branche, im Einvernehmen mit Betreibern von Radaranlagen Lösungen zu finden, endlich beginnen, auch über die bisher verhandelten Einzelvorhaben hinaus Früchte zu tragen. Das Gericht versuchte mit Nachdruck, den DWD von einem Vergleich zu überzeugen, der inhaltlich den gültigen Regelungen zur Einräumung von Abschaltmöglichkeiten der WEA für Radarbetreiber entsprochen hätte, so wie es bereits an vielen Orten in Deutschland mit großem Erfolg durchgeführt wurde. Unverständlicher Weise lehnte der DWD diesen Vorschlag des Verwaltungsgerichtes ab. Man wolle weitere „Präzedenzfälle“ vermeiden, um sich nicht in Zukunft unter einem Anspruch der WEA-Betreiber auf Abschluss solcher Vereinbarungen beugen zu müssen. Solche „Dammbruchargumente“ gäbe es auch in anderen Bereichen, wie bei den vermeintlichen Konflikten des Denkmalschutzes und der Errichtung von WEA. Diese habe man aber mit an den Konfliktlagen angepassten Kriterien in den Griff bekommen. Das zeigt, dass die Wichtigkeit des Ausbaus der Windenergie zur Erreichung der Ziele der Energiewende zunehmend von den Gerichten erkannt wird. Auch wenn die Entscheidung des VGH noch aussteht, hat sich schon in der Verhandlung gezeigt, dass der DWD mit seinen Versuchen, den Ausbau der Windenergieanlagen in seinem Umkreis nach Kräften zu behindern, zumindest über den gerichtlichen Weg häufig nicht mehr weit kommt. Die Zeichen stehen gut, dass die seinerzeitige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Trier, in der der DWD mit seiner Klage deutlich scheiterte, kein Einzelfall bleibt. PM: MASLATON Weitere Beiträge:Patentiertes Access-System, für Wartungs- und Reparaturarbeiten von Offshore-WindkraftanlagenNeues Energiewirtschaftsgesetz stellt fluktuierenden Stromerzeuger unter GeneralverdachtGamesa sells two wind farms in Germany with combined installed capacity of 18.5 MW