Umrüstpflicht für PV-Anlagen zum 1.1.2014 sorgt für Unruhe Solarenergie Verbraucherberatung 9. November 20138. November 2013 Werbung (WK-news) - Aachen - Nach § 66 (1) Nr. 2 EEG 2012 müssen PV-Anlagen einer installierte Leistung von > 30 bis 100 kWp, die nach dem 31. Dezember 2008 in Betrieb genommen worden sind, ab dem 1. Januar 2014 die technischen Vorgaben nach § 6 (2) Nr 1 EEG 2012 einhalten. Die Pflicht zur Nachrüstung mit Fernsteuertechnik zur Umsetzung der Fernabschaltung bei Netzüberlastung trifft den Anlagenbetreiber. Bei Nichterfüllung erlischt der Vergütungsanspruch des EEG für den erzeugten und abgenommenen Strom - jedenfalls solange bis die Pflicht erfüllt ist. Es ist also zu empfehlen, dass sich die betroffenen Anlagenbetreiber zügig darum kümmern. Diejenigen, die
Nachrüstung von Photovoltaikanlagen – Frist läuft heute am 1. November aus Solarenergie Technik 1. November 20131. November 2013 Werbung (WK-intern) - Nachrüstung von Photovoltaikanlagen: 250 Betreiber müssen noch aktiv werden - sonst droht Einstellung der Einspeisevergütung Vorgabe des Gesetzgebers - Frist läuft heute am 1. November aus Oldenburg - Im Gebiet der EWE NETZ GmbH müssen die Wechselrichter von über 20.000 älteren Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) aus Gründen der Netzstabilität nachgerüstet werden. Damit erfüllt EWE NETZ eine Verordnung des Gesetzgebers. Alle betroffenen Anlagenbetreiber hat EWE NETZ mehrmals angeschrieben und um ihre Mitwirkung durch das Ausfüllen von Fragebögen gebeten. „In 99 Prozent der Fälle hat das auch sehr gut geklappt und dafür bedanken wir uns bei den Betreibern“, sagt Karsten Pielotek, der bei EWE
Vorgeschriebene Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen kommt nicht in Gang Solarenergie 18. Dezember 2012 Werbung (WK-intern) - Nachrüstung von 300.000 Solaranlagen beginnt Anlagenbetreiber müssen keine Kosten tragen, sind aber zur Mitwirkung gesetzlich verpflichtet Viele Besitzer lassen die gesetzlichen Fristen verstreichen Nachrüstung ist wichtig für die Systemstabilität Berlin - Die schleppende Beteiligung der Betreiber von Photovoltaik-Anlagen an der gesetzlichen vorgeschriebenen Nachrüstung bereitet den deutschen Netzbetreibern Sorge. Je nach Region haben teilweise bis zur Hälfte der Anlagenbetreiber bereits die gesetzlichen Fristen zur Meldung ihrer Anlagen verstreichen lassen. Die Netzbetreiber sind in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet, die Einspeisevergütung bis zur erfolgten Nachrüstung einzustellen. In vielen Netzgebieten laufen Nachfassaktionen. Viele Betreiber von Solaranlagen haben in den vergangenen Wochen Post von ihrem Netzbetreiber erhalten. Über