CETA: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Eil-Anträge gegen vorläufige Anwendung Ökologie Verbraucherberatung 10. Oktober 2016 Werbung Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch über mehrere Eil-Anträge, die sich gegen eine vorläufige Anwendung des geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA richten. (WK-intern) - Am Donnerstag (13. Oktober) will der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bereits seine Entscheidung verkünden. Gegenstand einer gemeinsamen Anhörung am Mittwoch werden die Eil-Anträge aus vier Verfassungsbeschwerden sowie einer Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke sein. So haben die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie eine einstweilige Anordnung gegen die so genannte vorläufige Anwendung von CETA beantragt (AZ: 2 BvR 1823/16). Durch die vorläufige Anwendung würde das Abkommen bereits lange vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag Gültigkeit erlangen.