Werbung Der Wettbewerb um den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2016 ist eröffnet Behörden-Mitteilungen 18. April 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Eschborn. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie hat zum 49. Mal den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgeschrieben. (WK-intern) – Ausgezeichnet werden Filme, die sich mit Themen der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland befassen. Der Deutsche Wirtschaftsfilmpreis 2016 wird in vier Kategorien vergeben: 1. Wirtschaftsfilme Die filmische Darstellung soll sich mit Themen aus dem Bereich der Wirtschaft befassen und dabei auch mögliche gesellschaftliche und/oder politische Zusammenhänge und Entwicklungen behandeln. Dazu gehören auch internationale Themen der wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders erwünscht sind Wettbewerbsbeiträge, die sich mit bedeutsamen Wirtschaftsthemen aus volkswirtschaftlicher und gesell-schaftspolitischer Sicht oder erfolgreichen Unternehmern und Erfolgsgeschichten bei Neugründungen in Deutschland beschäftigen. Dies schließt auch Wirtschaftsreportagen und Fernseh- und Kinofilme ein, sofern die Darstellung von Wirtschaftszusammenhängen im Vordergrund steht. Es werden folgende Unterkategorien berücksichtigt: a) Kurzfilme: Die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von minimal 3 bis maximal 15 Minuten haben. b) Langfilme: Die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von mindestens 15 Minuten haben; darüber hinaus ist die Filmdauer unbegrenzt. 2. Imagefilme aus der Wirtschaft Die filmische Darstellung soll sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Wertschöpfung auseinandersetzen. 3. Audiovisuelle Beiträge für digitale Medien Diese Kategorie steht für kreative und innovative Wissensvermittlung über digitale Medien. Gesucht werden audiovisuelle Beiträge, die nicht (primär) für das lineare Fernsehen produziert wurden und die Möglichkeit des Internets nutzen, um die Zuschauer zu erreichen. Das Thema der Beiträge soll sich an den Inhalten der Kategorien 1 und 2 orientieren. Die eingereichten Beiträge müssen gezielt für Web-Plattformen produziert worden sein, z. B. für eine bestimmte Online-Community und auf neue Formen der Verbreitung setzen (soziale Netzwerke, Blogs, Webvideos auf entsprechenden Plattformen). Besonders erwünscht sind dabei Beiträge, welche sich gezielt an Jugendliche und Kinder richten und der Wissensvermittlung dienen. 4. Nachwuchsfilme Beiträge aus den Kategorien 1 (kurz/lang), 2 und 3, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollen nach Abschluss der Ausbildung nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein. Neben Urkunden für die Preisträger und Trophäen für die Erstplatzierten in jeder Kategorie, werden im Rahmen der Nachwuchsförderung in der Kategorie 4 bis zu drei Geldpreise in Höhe von insgesamt 20.000 Euro vergeben. Die Filme sind online auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de > Wirtschaftsförderung > Deutscher Wirtschaftsfilmpreis 2016) einzureichen. Die Anmeldung ist auszudrucken, zu unterschreiben und unter Beifügung einer Kopie des Films auf einem Datenträger bzw. unter Nennung eines Web-Links an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 412 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn zu senden. Anmeldeschluss ist der 12. Juni 2016. Die Wettbewerbsteilnahme ist kostenlos. Die vollständigen Teilnahmebedingungen (Erlass, Ausschreibung, Hinweisblatt) finden Sie auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de > Wirtschaftsförderung > Deutscher Wirtschaftsfilmpreis 2016). Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie wird die Preise im Herbst 2016 in Berlin verleihen. PM: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Weitere Beiträge:Umweltministerkonferenz fordert MobilitätswendeErgebnisse der Ausschreibung für Solar auf Gebäuden und LärmschutzwändenBNetzA: Versorgungsunterbrechungen Strom 2017