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Offener Brief zum Sonderschuldenvermögen als Finanzierungsinstrument: Sicherheit und Resilienz nur mit Klimaschutz möglich


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Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Campact, Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutsche Umwelthilfe (DUH), GermanZero, Deutscher Tierschutzbund, VCD, NABU und WWF

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,

sehr geehrter Herr Finanzminister Klingbeil, 

sehr geehrte Mitglieder des Bundeskabinetts, 

(WK-intern) – die Ausgestaltung des Sonderschuldenvermögens bietet große Chancen für die klimagerechte Modernisierung Deutschlands und Investitionen in eine zukunftsfähige Wirtschaft.

Als Umweltverbände sehen wir aber mit großer Sorge, dass der aktuelle Entwurf für das Errichtungsgesetz Klimaschutzinvestitionen nicht im ausreichenden Maße zulässt, und die Tür öffnet für Investitionen, die der Erreichung der Klimaziele diametral entgegenstehen.

Besonders problematisch ist die geplante Änderung im Klima- und Transformationsgesetz, die Ausgleichszahlungen beim Gaspreis ermöglichen soll – eine klimapolitisch kontraproduktive Maßnahme, die den gesetzlichen Auftrag des Fonds untergräbt. Damit würde die Grundlage entzogen für ein wirksames und sozial gerechtes Klimaschutzprogramm, wie es später in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

Zudem droht eine Verschwendung öffentlicher Mittel, wenn klimaschädliche Ausgaben aus dem Sonderschuldenvermögen anschließend durch höhere Ausgaben für den Klimaschutz kompensiert werden müssen.

Um eine Verwendung des Sonderschuldenvermögens im Einklang mit den Klimazielen zu ermöglichen und rechtlichen Unsicherheiten vorzubeugen, sollte das Errichtungsgesetz daher wie folgt angepasst werden:

01. Klimaschutz als gleichberechtigtes Investitionsziel des Sonderschuldenvermögens verankern.

Die Mittel des Sonderschuldenvermögens müssen substanziell zur Umsetzung eines verfassungskonformen Klimaschutzprogramms 2026 zur Verfügung stehen. Die vorgesehenen Zuflüsse an den Klima- und Transformationsfonds reichen bei weitem nicht aus, um die notwendigen Klimaschutzinvestitionen zu tätigen. Klimaschutz und natürlicher Klimaschutz müssen daher als Investitionszweck ergänzt werden. Das Sonderschuldenvermögen darf nicht nur allgemeiner Infrastrukturtopf sein – es muss auch das finanzieren, was das Grundgesetz verlangt und Zukunft sichert: wirksame Klimaschutzmaßnahmen.

02. Fossile Pfadabhängigkeiten verhindern.

Daher sind Investitionen in klimaschädliche Infrastruktur – wie etwa in neue Erdgaskraftwerke mit oder ohne CCS oder neue Autobahnen und Bundesstraßen – auszuschließen. Das stünde dem Ziel der Klimaneutralität entgegen und muss daher im Errichtungsgesetz ausgeschlossen werden. Sonst drohen erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Verfassungskonformität der nächsten Bundeshaushalte.

03. Zusätzlichkeit sicherstellen.

Die Mittel des Sondervermögens müssen grundsätzlich in zusätzliche Investitionen fließen und nicht bestehende Haushaltsmittel ersetzen. Es braucht klare Kriterien für die Zusätzlichkeit bei Klimaschutzinvestitionen: Nur investive Maßnahmen mit nachgewiesenem Klimanutzen dürfen finanziert werden, die über bereits beschlossene Maßnahmen hinaus gehen.

04. Wirkungskontrolle und Effektivität verankern.

Der Erfolg des Sonderschuldenvermögens muss auch an seiner Klimawirkung gemessen werden. Die Mittelverwendung ebenso wie der Bundeshaushalt müssen mit dem Klimaschutzprogramm 2026 verknüpft werden. Die Wirkung der Investitionen des Sondervermögens auf die Emissionsentwicklung muss regelmäßig überprüft werden. Nur eine an Emissionsminderung orientierte Investitionsstrategie stellt sicher, dass der nationale Transformationspfad eingehalten wird.

05. Effektivität des Klima- und Transformationsfonds sicherstellen

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist ein zentrales Finanzierungsinstrument für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele. Damit er wirksam bleibt, dürfen seine Mittel ausschließlich für tatsächlich klimawirksame Investitionen eingesetzt werden. Die im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehene Öffnung für Ausgleichszahlungen beim Gaspreis konterkariert diesen Zweck und darf nicht beschlossen werden. Auch Strompreissenkungen sind keine Klimaschutzmaßnahme und dürfen daher nicht aus dem KTF finanziert werden. Durch ein stringentes Errichtungsgesetz stellen Sie Rechtssicherheit her und ermöglichen dringend notwendigen finanziellen Spielraum für Investitionen in die Transformation. So stärken Sie das Vertrauen in die Politik, erhöhen die Planungssicherheit für die Wirtschaft und gestalten eine lebenswerte, generationengerechte Zukunft.

Vielen Dank, dass Sie diese Verantwortung wahrnehmen.

PM: DNR








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