Werbung Wer hat es zu verantworten, wenn eine KI Urheberrechtsverstöße begeht? Aktuelles Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 23. März 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels KI klaut Material: Wen ich verklagen kann, wenn sich ChatGPT an meinem geistigen Eigentum bedient (WK-intern) – Klagen gegen KI? Wie Rechteinhaber dem größten Raub der Geschichte Einhalt gebieten KI hat einschneidende Veränderungen in vielen Bereichen unseres Lebens hervorgebracht – einige davon positiv, manche hingegen bedenklich. Zu den Letzteren zählt beispielsweise die Flut an KI-generierten Werken, die mehr oder weniger offensichtlich bei urheberrechtlich geschützten Vorbildern abkupfern. Die Betroffenen wissen oft nicht weiter. Schließlich kann man eine KI nicht verklagen – oder etwa doch? Grundsätzlich ist KI immer auf Trainingsdaten angewiesen, um Inhalte zu generieren. Besonders bei einfach gestalteten Inhalten wie Kinderbuchcovern entstehen deshalb schnell auffällige Ähnlichkeiten zu anderen Werken, die potenziell gegen das Urheberrecht verstoßen. Was das bedeutet und wie sich Geschädigte dagegen wehren, beleuchtet dieser Artikel. Generative KI – ein Problem für das Urheberrecht? Generative KI funktioniert, indem sie in ihren Trainingsdaten Muster erkennt und diese anschließend neu kombiniert. Sie erstellt also keine komplett originalen Inhalte, sondern verarbeitet vielmehr bekannte Form- und Farbverläufe, Textinhalte und andere Daten zu neuen Gesamtbildern. Dafür trainieren ihre Entwickler sie auf Basis enormer Datenmengen. KI ist und bleibt jedoch ein Tool, das selbst keine Ideen in den kreativen Prozess einbringt und selbstredend auch kein eigenständiges Rechtssubjekt darstellt. Die zentrale Frage lautet also: Wer hat es zu verantworten, wenn eine KI Urheberrechtsverstöße begeht? Wird mithilfe einer generativen KI etwas erzeugt, das offensichtlich geschützte Inhalte imitiert und nicht die Kriterien für ein transformatives Werk erfüllt, kann das daran liegen, dass Entwickler ihre KI mit geschütztem Material gespeist haben. Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass der Anwender selbst absichtlich oder unbeabsichtigt ein bestehendes Werk plagiiert hat. Klage trotz vermeintlicher Grauzonen möglich Grundsätzlich lassen sich auch bei KI-generierten Inhalten die Rechtsnormen des BGB und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) anwenden. Ersteres regelt in § 823 BGB den Anspruch auf Schadenersatz, falls ein Rechtsgut Schaden erleidet, während das Letztere die Grundlage liefert, um die unerlaubte Verbreitung geistigen Eigentums oder direkter Abwandlungen dessen zu unterbinden. Geschädigte können also versuchen, sowohl den Ersteller und die Verbreiter des Materials in Regress zu nehmen als auch die Entwickler und Betreiber der KI, falls diese mit geschützten Inhalten trainiert wurde. Vor Gericht ist weder Unwissen noch das sogenannte „AI-Washing“ ein hinreichender Schutz vor Konsequenzen – bei ausreichender Nähe eines KI-Inhalts zum Original liegt ein Urheberrechtsverstoß vor. Anders könnte es sich hingegen bei Trainingsdaten verhalten. So entschied das Landgericht Hamburg am 27. September 2024 zugunsten des Vereins LAION e.V., der von einem Stockfotografen auf Schadenersatz verklagt worden war. Das Gericht kam dabei zu dem Beschluss, dass Daten, die durch Data-Mining zu nicht-kommerziellen Forschungszwecken erzeugt wurden, unter gewissen Umständen kommerziell genutzt werden dürfen, ließ jedoch offen, ob dies auch gilt, wenn das Data Mining kommerziell erfolgt. Schon jetzt auf Gesetzesänderungen vorbereiten Auch darüber hinaus bleiben zahlreiche Fragen zu KI und Urheberrecht weiterhin offen. Während in den USA bereits Prozesse gegen mehrere KI-Firmen laufen, ist seit dem 2. Februar 2025 die Umsetzung der KI-VO – der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz – im Gange. Eine zentrale Forderung dieser Verordnung an Unternehmen ist die Schaffung von „Strategien zur Einhaltung des Urheberrechts“ bei Verwendung von KI. Unternehmen sollten also schon jetzt damit beginnen, die neuen Bestimmungen umzusetzen, indem sie etwa eine KI-VO-konforme Copyright Policy und Strategien zum Risikomanagement entwickeln und Beschäftigte für das Risiko unbeabsichtigter Urheberrechtsverstöße sensibilisieren. Durch automatisierte Filter lässt sich zudem sicherstellen, dass Trainingsdaten und Outputs nicht gegen Urheberrechte verstoßen, während regelmäßige Audits gewährleisten, dass die Maßnahmen stets den geltenden Standards entsprechen. Bis zur Ratifizierung der Verordnung in Deutschland stellen weiterhin UrhG und BGB die Handlungsgrundlage dar, wenn KI-generierte Inhalte gegen Urheberrechte verstoßen. Entdecken Rechteinhaber Inhalte, die offensichtliche Ähnlichkeiten mit ihren eigenen Werken aufweisen, können sie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend machen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz und Auskunft über die relevanten Trainingsdaten einfordern. Grundsätzlich sollte jedoch der erste Schritt darin bestehen, den Dialog zu suchen – unabhängig davon, ob man selbst Rechteinhaber ist oder unbeabsichtigt mit KI-Inhalten geistiges Eigentum verletzt hat. Über Dr. Michael Metzner: Dr. Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Onlinehändler, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmen im E-Commerce. Weitere Informationen dazu unter: https://www.kanzlei-metzner.de/ PM: Dr. Michael Metzner PB: Dr. Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz Weitere Beiträge:Überschüssige Wärme aus der CO2-Abscheidung wird in der Metropolregion zu FernwärmeEU-Taxonomie torpediert deutsche EnergiewendeplanungHogan Lovells berät neue Qualitas Energy Kreditstrategie bei Debüt-Finanzierung von Photovoltaikproj...