Werbung Verbändeappell: Die Fesseln sprengen – Forderungen zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Offshore Produkte Solarenergie Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. September 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Jahrelang hat die Bundesregierung den erneuerbaren Energien eine Fessel nach der anderen angelegt. (WK-intern) – Das Ausschreibungssystem führte letztlich zu einer drastischen Minderung des Ausbaus. Bürgerinnen und Bürgern wurde massiv erschwert, selber in die Energiewende zu investieren. Die Windenergie an Land wurde systematisch schlecht geredet, um sich dann über mangelnde Akzeptanz zu wundern. Neun Monate wurde über Abstandsregeln debattiert, während kaum neue Windräder gebaut wurden. Und während es kaum Zubau neuer Anlagen gibt, drohen reihenweise klimafreundliche Solar- und Windanlagen nach der EEG-Förderung aus dem System zu fallen. Dabei sind die erneuerbaren Energien die Basis unseres zukünftigen Wohlstandes. Ohne eine Entfesselung ihres Zubaus wird die Dekarbonisierung so entscheidender Sektoren wie Industrie, Gebäude und Verkehr nicht gelingen. Das haben nicht nur wir erkannt: die Industrie, Gewerkschaften und Wissenschaft fordern lautstark einen Neustart für erneuerbare Energien. Nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes, sondern auch da erneuerbare Energien inzwischen konkurrenzlos günstig sind. Ein Neustart heißt: Alle Potentiale müssen genutzt, Hemmnisse müssen beseitigt werden. Geeignete Flächen für Wind an Land und auf See müssen im Einklang mit dem Arten- und Naturschutz jetzt identifiziert werden und endlich in einer verbindlichen Planung zwischen Bund und Ländern festgelegt werden. Solaranlagen müssen bei Neubauten oder Dachsanierungen verpflichtend werden und die Installation bei Bestandsdächern radikal vereinfacht werden. Anwohner*innen und Kommunen von Windstandorten müssen endlich wirksam finanziell beteiligt werden, die Mieter*innen in den Städten müssen von den PV-Dachanlagen profitieren und das Engagement einzelner Bürger*innen bei der Energiewende endlich wieder honoriert werden. Trotz aller Sonntagsreden ist die Dringlichkeit bei der Regierung noch nicht angekommen. Der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für die EEG-Novelle, der am 23. September 2020 im Bundeskabinett beschlossen werden soll, wird nicht einmal den Erfordernissen zum Erreichen des zu schwachen Regierungsziels von 65 Prozent Ökostrom bis 2030 gerecht. Die Ausbaumengen für Wind- und Sonnenenergie sind noch deutlich zu niedrig, viele Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie werden nicht adressiert, sinnvolle und unbürokratische Anschlussregelungen für Wind- und Solaranlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, fehlen und den Bürger*innen wird es weiterhin massiv erschwert, eigene Anlagen zu installieren und zu nutzen. Wir fordern daher: 01. Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien Ein angemessener Beitrag Deutschlands zur Erreichung der Pariser Klimaziele läge deutlich über den aktuellen Zielmarken. Die nun diskutierten Ausbaupfade ignorieren die 2020 angekündigte und von der Bundesregierung unterstützte Anhebung des europäischen Klimaziels, sowie die nationale Wasserstoffstrategie und untergraben die Planungs- und Investitionssicherheit. Wir brauchen mindestens 75% erneuerbare Energien bis 2030 und einen schnellen Ausbau auf 100%. Das ist nur mit einem jährlichen Brutto-Zubau von mindestens 7 Gigawatt Wind an Land und 10 Gigawatt Solar zu erreichen. 02. Realistische Szenarien der zukünftigen Stromnachfrage Trotz vieler ungenutzter Effizienz-Potentiale wird mit der Elektrifizierung des Verkehrs und der Wärmeversorgung, aber auch durch den zukünftigen Einsatz von grünem Wasserstoff in der Industrie die Stromnachfrage signifikant zunehmen. Die Bundesregierung geht weiterhin von einer konstanten Nachfrage aus und rechnet so die notwendigen Ausbaupfade zur Erreichung der relativen Anteile klein. Wir fordern eine jährliche Überprüfung der Stromnachfrage und eine direkte Anpassung der absoluten Ausbaumengen erneuerbarer Energien. 03. Verbindliche Bund-Länder-Koordination Deutschland hat genug Flächen für erneuerbare Energien. Um den bundesweiten Ausbau zu gewährleisten und unnötigen Netzausbau zu vermeiden braucht es eine bundeseinheitliche Grundlage (z.B. in Form einer Bundesfachplanung für Erneuerbare Energien) sowie verbindliche strommengen- und flächenbezogene Ziele für jedes Bundesland. Darüber hinaus ist eine rechtssichere und zielführende Anwendung des Artenschutzrechts im Genehmigungsverfahren erforderlich. 04. Keine Ausschreibung für Dachanlagen und kein Dach ohne PV Um das riesige Potential von Solar auf Dächern zu heben braucht es einfache und unbürokratische Lösungen für Bürger*innen und Unternehmen, ihre Dachflächen oder auch geeignete Dachflächen in der Nachbarschaft zu nutzen. Ausschreibungen für Dächer sind nicht geeignet, da der administrative Aufwand meist zu groß und der individuelle Nutzen zu gering ist. Zudem braucht es klare Regeln, wie private Investitionen durch kluge Eigenverbrauchsregelungen angereizt werden können und lokale Community-Strommodelle (Peer-2-Peer, Energy Sharing) als Treiber einer dezentralen Energiewende in Bürger*innenhand gefördert werden können. 05. Den Pionieren eine Zukunft geben Ab nächstem Jahr fallen die ersten PV- und Windanlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung. Die meisten dieser Anlagen produzieren weiterhin verlässlich Strom und sind unverzichtbare Säule der Energiewende. Ein Nachrüsten der notwendigen Technik für die Direktvermarktung ist ökonomisch nicht sinnvoll, daher braucht es unkomplizierte Anschlussregeln für diese Anlagen. Für Windkraftanlagen an Land sind zudem vereinfachte Verfahren für ein Repowering unerlässlich. 06. Bürger*innenenergie stärken Die EU spricht in ihrer Mitteilung zur Europäischen Energieunion von einer „Revolution“ im Energiebereich, wobei Bürger*innen in den Mittelpunkt der Produktion erneuerbarer Energien gestellt werden sollen. Die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung Erneuerbarer Energien muss unverzüglich bis spätestens bis Mitte 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Zentral sind: Die Anerkennung von Bürger*innen und Gemeinschaften als Akteure im Energiesystem. Die Richtlinie enthält mehrere neue Definitionen, die verschiedene Wege der Teilhabe anerkennen u.a. Erneuerbare- Energie-Gemeinschaften oder Aggregatoren, die Marktteilnehmende bündeln. Neue Rechte für Bürger*innen und Gemeinschaften, die in Erneuerbare investieren wollen, dazu zählen u.a. das Recht, für selbst erzeugte Energie keine unverhältnismäßig hohen Lasten oder Kosten zu tragen, das Recht zu einer angemessenen Vergütung oder Förderung für die Erzeugung erneuerbarer Energien oder der Schutz vor diskriminierenden Verfahren und Abgaben, die die Teilnahme verhindern bzw. diskriminieren PM: DNR / BUND / Germanwatch / DUH / Greenpeace / NABU / WWF Energiepolitische Planung und Wirklichkeit spiegeln sich nicht / Foto: HB Weitere Beiträge:Nordex sichert sich zwei Aufträge für Windparks in der TürkeiÖsterreich feiert internationalen Tag des WindesWege zu einer kosteneffizienten Dekarbonisierung des Energiesystems: FfE und TU München veröffentlic...