Werbung




Bundesnetzagentur ermöglicht flexible Speichernutzung und bidirektionales Laden von Autos

PB: Marktintegration von Speichern und Ladepunkten: Schematische Darstellung der förderfähigen Netzeinspeisung direkt aus der EE-Anlage (grün) und aus dem Stromspeicher (gelb) in Abgrenzung zur saldierungsfähigen Netzeinspeisung (rot) am Beispiel der Fallkonstellation A1 „Stromspeicher“. Die fett hervorgehobenen schwarzen Pfeile beziehen sich auf Messungen, die für die Bilanzierung der Netzeinspeisung und des Netzbezugs an der für die Abgrenzungsoption relevanten Einspeisestelle und Entnahmestelle benötigt werden. / ©: Bundesnetzagentur
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Die Bundesnetzagentur hat Entwürfe zur Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) veröffentlicht.

(WK-intern) – Die Festlegung soll neue Optionen für eine marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten eröffnen.

„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden.

Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Festlegung enthält auch für die großen Speicher Lösungen. Sie lassen sich besonders gut in die Netze integrieren und helfen im Markt bei der Bewältigung vieler Herausforderungen der Energiewende – vor allem bei der Integration von immer mehr erneuerbarem Strom.“

Abgrenzung von Erneuerbarem und von Netzstrom

Die Entwürfe für die Festlegung sehen konkrete Vorgaben vor, damit die Betreiber trotz „durchmischter“ Speichermengen aus Erneuerbarem und aus Netzstrom eine EEG-Förderung für die „grünen“ Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten und geringere EnFG-Umlagen für „rückgespeiste“ Netzstrommengen zahlen. Das ist nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben so nicht möglich. Durch die Festlegung sollen zwei neue Optionen eröffnet werden, wie diese anteilig „förderfähigen“ und „saldierungsfähigen“ Strommengen bestimmt werden können: Die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen.

Für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ermöglicht die Festlegung, dass der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein Speicher genutzt werden kann und nach den gleichen Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitiert.

Hintergrund

Bisher werden Stromspeicher häufig lediglich zur Zwischenspeicherung der eigenen erneuerbaren Erzeugung für den persönlichen Verbrauch genutzt. Sie können jedoch deutlich mehr beitragen, wenn sie in preisgünstigen Zeiten mit hoher erneuerbarer Erzeugung auch Netzstrom einspeichern und in teuren Zeiten mit niedriger erneuerbarer Erzeugung auch Strom ins Netz abgeben. Diese Potentiale sollen durch die neue Festlegung erschlossen werden.

Die Entwürfe zu der Festlegung sind unter www.bundesnetzagentur.de/1067830 veröffentlicht. Sie werden ergebnisoffen konsultiert. Ergänzende Hinweise dazu finden sich im Konsultationsdokument zur MiSpeL-Festlegung.

PM: Bundesnetzagentur

PB: Marktintegration von Speichern und Ladepunkten: Schematische Darstellung der förderfähigen Netzeinspeisung direkt aus der EE-Anlage (grün) und aus dem Stromspeicher (gelb) in Abgrenzung zur saldierungsfähigen Netzeinspeisung (rot) am Beispiel der Fallkonstellation A1 „Stromspeicher“. Die fett hervorgehobenen schwarzen Pfeile beziehen sich auf Messungen, die für die Bilanzierung der Netzeinspeisung und des Netzbezugs an der für die Abgrenzungsoption relevanten Einspeisestelle und Entnahmestelle benötigt werden. / ©: Bundesnetzagentur








Top