Werbung Land startet Neuauflage der Förderung für nachhaltige grüne Wasserstoffwirtschaft Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Wasserstofftechnik 10. April 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Über 50 Millionen Euro für den Wasserstoffhochlauf in Schleswig-Holstein (WK-intern) – Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Grüner Wasserstoff ist der Gamechanger der Energiewende“ KIEL. Um den weiteren Hochlauf der nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein zügig voranzubringen, legt das Land Schleswig-Holstein seine Förderung für Wasserstoffprojekte neu auf. Die überarbeitete Förderrichtlinie wurde heute (10. April 2025) veröffentlicht. „Grüner Wasserstoff ist der Gamechanger der Energiewende. Die Neuauflage der Wasserstoff-Förderrichtlinie ist Teil unserer erst kürzlich fortgeschriebenen Wasserstoffstrategie. Sie schafft Investitionssicherheit und bietet so der regionalen Wirtschaft die Möglichkeit, gezielt in zukunftsweisende Technologien mit erneuerbarem Wasserstoff und den Prozess der Transformation zur klimaneutralen Industrie zu investieren“, sagt Energiewendeminister Tobias Goldschmidt. Die Wasserstoff-Förderrichtlinie trägt zu den Zielen der schleswig-holsteinischen Wasserstoffstrategie bei. Mit ihr soll der Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft weiter vorangetrieben und regionale Wertschöpfung generiert werden. Dazu werden rund 50 Millionen Euro aus Landesmitteln und zur Ko-Finanzierung 10 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Der erste Förderaufruf (Call) für Unternehmen wird Anfang Mai 2025 starten. Hier sollen zunächst Vorhaben gefördert werden, die erneuerbaren Wasserstoff aus Elektrolyse nachhaltig erzeugen und speichern. Unternehmen können ihre Projektvorschläge dann innerhalb von sechs Wochen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einreichen, dort werden zeitnah auch die genauen Daten des Calls bekanntgegeben. In den darauffolgenden Monaten sind während der Laufzeit der Förderrichtlinie mehrere Calls geplant, die für unterschiedliche Fördergegenstände vorgesehen sind. Unternehmen in Schleswig-Holstein können mit der überarbeiteten Richtlinie Vorhaben für wasserstoffgestützte Technologien fördern lassen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt berücksichtigt. Weitere Informationen zur Richtlinie: Das Förderangebot wird von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) umgesetzt. Die WTSH ist die Bewilligungsbehörde für die Gewährung der Förderung im Rahmen der Wasserstoffrichtlinie. Ebenso übernimmt die WTSH die fachliche Bewertung der Projektvorschläge, die bis zum 20.06.2025 bei der WTSH einzureichen sind. Weitere Informationen zur Richtlinie, Antragstellung und Ansprechpartner finden Sie unter https://wtsh.de/de/aufbau-einer-nachhaltigen-wasserstoffwirtschaft—wasserstoffrichtlinie Link zur Förderrichtlinie: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/energie/Downloads/wasserstoffRiLi.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Link zum EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021-2027: EFRE Schleswig-Holstein 2021-2027 Maßnahmenübersicht PM: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur PB: Die Programmstruktur mit drei Prioritätsachsen (PA) und darunter Spezifischen Zielen (SZ) zugeordneten Maßnahmen stellt die Grafik im Überblick dar / c: MEKUN Weitere Beiträge:Außenminister*in Baerbock setzt globale Ziele für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz auf die ...Drei Partner wollen grenz-überschreitende Infrastruktur für Wasserstoffversorgung realisierenKlimaschonende Technologien müssen attraktiv für Investoren sein