Werbung Netzentgelte: Interims-Präsident* der Bundesnetzagentur lädt zur 100. Sitzung des Länderausschusses Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Veranstaltungen 20. Februar 202520. Februar 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels 100. Sitzung des Länderausschusses bei der Bundesnetzagentur zur Netzentgeltregulierung (WK-intern) – Heute trafen sich die Vertreter*innen der Landesregulierungsbehörden zur 100. Sitzung des Länderausschusses bei der Bundesnetzagentur. Seit 2005 stimmt dieses Gremium wichtige Fragen zur Regulierung der Netzentgelte für Strom und Gas zwischen Bund und Ländern ab. „Der Länderausschuss steht für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Bundesnetzagentur und den Ländern und für die kontinuierliche Weiterentwicklung eines rechtssicheren und effektiven Regulierungsrahmens“, sagt Interims-Präsident Klaus Müller. Christian Engelke, Vorsitzender des Länderausschusses und Vorsitzender der Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern, unterstreicht: „Die Arbeit im Länderausschuss zeigt, wie wichtig ein regelmäßiger und intensiver Austausch zwischen den Regulierungsbehörden ist. Nur durch diese enge Zusammenarbeit können wir gewährleisten, dass regionale und lokale Besonderheiten in die Entscheidungen einfließen und gleichzeitig bundeseinheitliche Standards im Vollzug gewahrt bleiben.“ Ergänzende Informationen Der Länderausschuss wurde eingerichtet im Zuge der Übertragung der Energieregulierung an die Bundesnetzagentur. Ziel war es, die Wirksamkeit der Regulierung durch eine sachgerechte Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landesebene zu stärken und die besonderen Anforderungen auf regionaler und lokaler Ebene zu berücksichtigen. Zudem werden aktuelle Regulierungsthemen diskutiert. Der Länderausschuss ist weisungsunabhängig Die Vertreter*innen der Landesregulierungsbehörden können gemäß ihrer fachlichen Überzeugung handeln. Sie sind nicht an die politischen Vorgaben ihrer jeweiligen Landesregierungen gebunden. Zudem hat der Ausschuss laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einen gesetzlich verankerten Aufgabenbereich. Bevor die Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Regelungen erlässt, wird der Länderausschuss konsultiert, um eine fundierte und breit abgestimmte Entscheidungsfindung sicherzustellen. Der Länderausschuss tagt mindestens halbjährlich in einer nichtöffentlichen Sitzung. PM: Bundesnetzagentur PB: Klaus Müller ist Interims-Präsident der Bundesnetzagentur *Interims-Präsident ist ein Präsident innerhalb einer (Interims) Übergangsregierung die nicht demokratisch legitimiert ist Weitere Beiträge:EU-Emissionsberechtigungen: Im August und September beginnt die zweite Rundevon NER 300-AuktionenBerechnungsformel für Flugsicherung schafft zusätzliche Flächen für den Ausbau der WindkraftDie richtigen Energieerzeuger im Fokus