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Bund will neuen Raumordnungsplan für Nord- und Ostsee für souveräne Rechte wahrnehmen

BSH informiert über aktuelle Trends auf der internationalen Messe für Schiffsbau, Ausrüstung und Meerestechnik / Foto: HB
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Entwurf des neuen Raumordnungsplans für die ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee

(WK-intern) – Hamburg, 25. September 2020 Beteiligungsverfahren beginnt

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) leiten heute das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee ein.

Die AWZ ist das Gebiet jenseits der 12-Seemeilen-Zone (Küstenmeer) bis hin zu maximal 200 Seemeilen, in dem Deutschland in begrenztem Umfang souveräne Rechte wahrnehmen kann.

Staatssekretär Dr. Kerber: „In Nord- und Ostsee verstärken sich Nutzungsinteressen und Flächenkonkurrenz mehr und mehr. Wir müssen daher die unterschiedlichen Ansprüche von Schifffahrt, Offshore-Windenergie und anderen Nutzungen mit dem Klima- und Naturschutz in Einklang bringen. Dabei möchten wir zukunftsgerichtet, also im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, vorgehen. Der nun vorliegende Planentwurf trägt dem in vorbildlicher Weise Rechnung.“

Der neue Raumordnungsplan für die AWZ in Nord- und Ostsee soll im 3. Quartal 2021 als Rechtsverordnung des BMI erlassen werden. Die vorbereitenden Verfahrensschritte zur Aufstellung des Plans werden vom BSH durchgeführt.

Die Präsidentin des BSH, Frau Dr. Kammann-Klippstein, unterstreicht die Wichtigkeit einer frühzeitigen und transparenten Beteiligung: „Schon im Vorfeld hat das BSH eine Vielzahl von Verbänden und Behörden in die Planung eingebunden; so konnten wichtige Informationen und Daten zusammengetragen werden und in den aktuellen Planentwurf einfließen. Das nun anlaufende Beteiligungsverfahren gibt neben Verbänden auch Unternehmen und anderen privaten Nutzern und Interessierten Gelegenheit, in einen offenen Dialog zum Planentwurf einzutreten.“

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

 www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/raumordnung-raumentwicklung/grundlagen/maritime-raumordnung/maritime-raumordnung.html

sowie:

www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresraumplanung/Fortschreibung/fortschreibung-raumplanung_node.html.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Über 1.000 Beschäftigte in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffe operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

PM: BSH

Bund will neuen Raumordnungsplan für Nord- und Ostsee für souveräne Rechte wahrnehmen / Foto: HB








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