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Energieeffizienzgesetz betrifft auch Logistikflotten – ab sofort verbindliche Pflichten

PB: Energieeffizienzgesetz betrifft auch Logistikflotten – ab sofort verbindliche Pflichten – Inna Engel Beraterin für Energieeffizienz & Fördermittel
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Viele Logistikunternehmen sind betroffen – auch Diesel der Fahrzeugflotte zählt zum gesetzlichen Schwellenwert

(WK-intern) – Karlstein am Main – Seit dem 18. Juli 2025 gelten für Logistikunternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 7,5 GWh neue verbindliche Vorgaben nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG).

Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen spätestens bis 18. Juli 2025 ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (z. B. nach ISO 50001 oder EMAS) implementiert haben.

Oft wird jedoch übersehen, dass auch der Dieselverbrauch der betrieblichen Fahrzeugflotten vollständig in diese Berechnung einfließt – mit erheblichen Folgen für Fördermittelberechtigung, Meldepflichten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Auch mobile Verbräuche sind relevant

Im Unterschied zu früheren Regelungen ist beim EnEfG nicht nur der Energieverbrauch in Gebäuden und Anlagen entscheidend: Der gesamte Endenergieverbrauch eines Unternehmens – inklusive Kraftstoffe wie Diesel und Benzin für mobile Maschinen und Fahrzeugflotten – wird zur Ermittlung des gesetzlichen Schwellenwerts herangezogen (§§ 8–10 EnEfG). Für viele Logistikunternehmen führt das erstmals dazu, dass sie ihre Energieverbräuche ganzheitlich betrachten und erfassen müssen.

„Viele Unternehmen unterschätzen ihren tatsächlichen Energiebedarf, weil sie zwar die Hallen und Standorte, aber nicht die Flotten mitrechnen. Doch gerade bei Logistikern überwiegt häufig der Kraftstoffverbrauch. Damit geraten auch viele mittelständische Betriebe neu unter die Pflichten des EnEfG“, erläutert Inna Engel, Dipl.-Ing. Maschinenbau und M.A. Supply Chain Management, Expertin für Energieeffizienz und Fördermittelberatung.

Förderfähigkeit und Compliance auf dem Spiel

Eine weitere zentrale Vorgabe: Ein nachweislich zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem ist künftig Voraussetzung, um zahlreiche öffentliche Förderprogramme etwa für Ladeinfrastruktur, Modernisierung oder Digitalisierung überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Ohne gültiges Managementsystem entfällt die Förderfähigkeit bei diversen BAFA- und KfW-Programmen. Darüber hinaus drohen bei Nichteinhaltung Melde- und Dokumentationspflichten sowie empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 €.

Jetzt handeln, Fristen beachten – Risiken vermeiden

Der Aufbau eines entsprechenden Managementsystems nimmt erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch und erfordert meist spezialisierte externe Unterstützung. Wer die Umsetzung und die fristgerechte Zertifizierung nicht rechtzeitig angeht, riskiert nicht nur finanzielle Nachteile, sondern verstößt auch gegen die gesetzlichen Pflichten.

PM: Inna Engel, Beraterin für Energieeffizienz & Fördermittel

PB: Energieeffizienzgesetz betrifft auch Logistikflotten – ab sofort verbindliche Pflichten – Inna Engel Beraterin für Energieeffizienz & Fördermittel








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