Werbung Mehr Sicherheit bei havarierten Elektrofahrzeugen und Energiespeichersystemen E-Mobilität Verbraucherberatung 11. August 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Waren E-Autos noch vor einigen Jahren eine Seltenheit, sieht man sie jetzt immer häufiger auf den Straßen. (WK-intern) – Doch was passiert, wenn diese Kraftfahrzeuge liegen bleiben, in einen Unfall verwickelt sind, einen Schaden haben und geborgen werden müssen? Worauf muss im Gegensatz zu einem Verbrenner geachtet werden? Immerhin sind hier leistungsstarke Li-Ion-Batterien im Einsatz, die im Fall des Falles großen Schaden anrichten könnten. Verschiedene Gesetze geben hier seit Jahren den Weg vor. Einen Schritt weiter geht das neue Gütezeichen Havarie Elektromobilität und Energiespeicher, das von der Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V. seit Juli einen verbindlichen Maßstab in Sachen Qualität und Sicherheit setzt. Angesichts des steten Wachstums der Elektromobilität und der zunehmenden Verbreitung leistungsstarker Lithium-Ionen-Batterien rücken Themen wie Brandschutz, sichere Bergung, Lagerung und fachgerechte Entsorgung immer stärker in den Fokus. Mit der Einführung des neuen RAL Gütezeichens Havarie Elektromobilität und Energiespeicher schafft die Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V. einen einheitlichen und transparenten Qualitätsstandard für den professionellen Umgang mit havarierten Elektrofahrzeugen und stationären Energiespeichersystemen. Angefangen bei der Bergung über das Abschleppen und den Transport bis hin zur Lagerung und umweltgerechten Entsorgung von sicherheitskritischen Fahrzeugen und Energiespeichern: Unternehmen, die das neue Gütezeichen nutzen, erfüllen insbesondere bei Havarien mit Elektro-, Hybrid-, Wasserstoff- oder gasbetriebenen Fahrzeugen sowie stationären Batteriespeichern hohe Anforderungen. Dabei liegt dem Gütezeichen ein umfassendes Regelwerk zu Grunde, das neben technischen und organisatorischen Aspekten auch umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Gesichtspunkte beinhaltet. So wird beispielsweise geprüft, ob der jeweilige Betrieb qualifiziertes Fachpersonal beschäftigt, das im Umgang mit Hochvoltsystemen speziell geschult ist. Ebenfalls relevant: Wird eine geeignete Ausrüstung genutzt und gibt es entsprechende Sicherheitsvorkehrungen? Sind dokumentierte Abläufe und Notfallpläne vorhanden? Und werden die gesetzlichen Vorschriften eingehalten? Nur einige von vielen Fragen, die im Rahmen einer Prüfung durch die Gütegemeinschaft bei den am Gütezeichen interessierten Unternehmen geklärt werden. „Mit dem neuen RAL Gütezeichen setzen wir ein klares Zeichen für Sicherheit, Umweltverantwortung und fachliche Exzellenz im Umgang mit den Herausforderungen der Elektromobilität“, erklärt Harald H. Glöde, Vorstandsvorsitzender der zuständigen Gütegemeinschaft, und weist darauf hin, dass die Gütesicherung nicht nur für alle Boden-, Wasser und Luftfahrzeuge gilt, sondern auch für stationäre Anlagen und deren Energiespeicher. Damit erweitert das neue RAL Gütezeichen die bereits geltenden gesetzlichen Vorschriften wie das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und DGUV-Vorschriften, die den Umgang mit Elektromobilität und Energiespeicher bereits seit Jahren festlegen. Mit dem RAL Gütezeichen signalisieren Betriebe Auftraggebern wie beispielsweise Behörden und Versicherungen, dass sie auch in kritischen Situationen nachweislich kompetent, sicher und mehr als nur gesetzeskonform handeln. RAL – Kennzeichnungsexpertise seit 1925 Seit einem Jahrhundert verlassen sich Verbraucher:innen, Unternehmen und öffentliche Auftraggebende auf die von RAL unabhängig und streng kontrollierten Kennzeichnungen. Die Geschäftsbereiche – RAL GÜTEZEICHEN, RAL FARBEN, RAL UMWELT und RAL LOGO LIZENZ – beschäftigen sich in unterschiedlichster Weise mit dem Thema Kennzeichnungen und leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Verbraucherschutz. Neben rund 150 anerkannten RAL Gütezeichen und mehr als 2.500 eindeutig definierten Farbtönen ist RAL zuständig für die Vergabe, Marktüberwachung und Missbrauchsverfolgung des Blauen Engel, des EU Ecolabel, des Testlogos der Stiftung Warentest und des Grünen Knopfs, dem ersten staatlichen Zeichen für nachhaltige Textilien. Seit dem Frühjahr 2023 hat RAL zusätzlich die Aufgabe des Regulators für den Nutri-Score in Deutschland übernommen. PM: Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V. PB: Fachgerechte Entnahme eines Lithium-Ionen-Speichers nach einer Havarie / ©: Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V. Weitere Beiträge:Green Bonds - Made by KfW, feiert sich selbst im Rausch der neuen Währungsvielfaltintercharge wächst mit über 240 Partnern zum weltweit größten Ladenetzwerk für ElektrofahrzeugeKaum Entlastung für Strom- und Gaskunden