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BSH veröffentlicht neuen Flächenentwicklungsplan zum Aufbau von neuen Offshore-Windparks

Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2019 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee
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Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2019 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee

(WK-intern) – Das Jahr 2017 markiert einen Systemwechsel im Bereich der Windenergie auf See.

Nach §§ 4ff. WindSeeG erstellt das BSH im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) und den Küstenländern einen Flächenentwicklungsplan (FEP).

Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.

Lesen Sie hier den Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2019

Bekanntmachung: BSH

Bekanntmachung: Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2019 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee

 








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