Werbung 455 von 1136 Kommunen in BW geben Energiedaten für das Vorjahr nicht bekannt Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie 5. August 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Nur 681 der 1.136 Kommunen im Land haben ihre Energieverbräuche für 2024 fristgerecht eingereicht (WK-intern) – Rund 60 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg haben ihre Verbrauchsdaten für 2024 zum Stichtag 30. Juni übermittelt. Die Datenerfassung bildet für die Kommunen eine solide Grundlage für Energiesparmaßnahmen und sollte daher möglichst von allen Kommunen genutzt werden. Die Landesenergieagentur KEA-BW nimmt die Daten entgegen, prüft sie auf Vollständigkeit und erstellt nützliche Kommunensteckbriefe. Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg müssen jedes Jahr die Energieverbräuche ihrer Liegenschaften an das Land melden. Stichtag ist der 30. Juni für den Verbrauch des Vorjahres. 681 Kommunen und Landkreise hatten bis zu diesem Datum ihre Energieverbrauchsdaten an die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) übermittelt. Das sind 127 Kommunen mehr als im Vorjahr – damals waren es 554. Inzwischen sind es sogar 774 Kommunen und Landkreise (Stand 29. Juli), das sind 68 Prozent. Die Erfassung der Daten sensibilisiert Kommunen für die Höhe ihres Energieverbrauchs. Das ist eine gute Grundlage für die Konzeption von Effizienzmaßnahmen. Die Fachleute der KEA-BW empfehlen daher allen Kommunen, die ihre Daten bislang noch nicht abgegeben haben, das zeitnah nachzuholen. Zum Ende des jeweils ersten Halbjahres sollen Kommunen ihre Energieverbrauchsdaten für das Vorjahr melden. So regelt es das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Ziel der Vorgabe ist es, dass Städte, Gemeinden und Landkreise über ihre Verbräuche Bescheid wissen. Das kann ein erster Schritt in Richtung Energieeinsparung sein, etwa mit Hilfe einer Initialberatung für Energiemanagement oder Contracting. Während der Übertragung der Verbrauchsangaben können Kommunen auch die Energieabrechnung des Energieversorgers prüfen. Es lohnt sich also. Der Kommunensteckbrief: Wertvolle Datensammlung für Kommunen Die Kommunen übermitteln die Daten über ein vom Land bereitgestelltes Erfassungstool an die KEA-BW. Die Landesenergieagentur wertet die Daten danach aus. Alle Kommunen, die ihre Daten korrekt und fristgemäß abgegeben haben, erhalten im Anschluss einen Kommunensteckbrief mit ihren Energiekennwerten. Er enthält unter anderem Informationen darüber, wie eine Kommune im Landesdurchschnitt oder im Vergleich zu anderen Kommunen dasteht. Angefangen bei der Einwohnerzahl über die Endenergieverbräuche bis hin zu Energiekennwerten für den direkten Vergleich mit anderen Kommunen liefern sie wertvolle Hinweise etwa auf einen besonders hohen Verbrauch. Das hilft den Städten, Gemeinden und Landkreisen, zu erkennen, in welchen kommunalen Sektoren wie Nichtwohngebäude, Straßenbeleuchtung und Wasserversorgung Handlungsbedarf besteht. Es zeigt auch, ob sie womöglich Fehler bei der Datenerfassung gemacht haben. Energieeinsparmaßnahmen sorgen für weniger Kosten und entlasten langfristig den kommunalen Haushalt deutlich. Kommunen, die über die gesetzliche Erfassungspflicht hinaus ein Energiemanagementsystem eingerichtet haben, können mit gering- und nichtinvestiven Maßnahmen bis zu 30 Prozent der Kosten für Energie einsparen. Unterstützung gibt es beim Kompetenzzentrum Energiemanagement der KEA-BW. Weitere Informationen Verpflichtende Veröffentlichung der Verbrauchsdaten: http://www.kea-bw.de/energiemanagement/wissensportal/klimaschutzgesetz-erfassung-des-energieverbrauchs-1 Angebote des Kompetenzzentrums Energiemanagement: www.kea-bw.de/energiemanagement/angebote Angebote des Kompetenzzentrums Contracting: www.kea-bw.de/contracting/angebote Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) trägt dazu bei, den Klimaschutz im Südwesten umzusetzen. Die Landesenergieagentur ist eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Energiewende, Wärmewende sowie der Verkehrswende und treibt den Gewässer- und Bodenschutz voran. Sie berät Kommunen, Ministerien, Energieversorger, Netzbetreiber sowie kleine und mittelständische Unternehmen, wie sie weniger Energie verbrauchen, Energie effizient nutzen, erneuerbare Energien ausbauen und die nachhaltige Mobilität vorantreiben können. Auch Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie kirchliche Einrichtungen gehören zu den Zielgruppen. Die Energieagentur des Landes ist gegliedert in die Bereiche „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“, „Zukunft Altbau“, „Nachhaltige Mobilität“, „Wasser und Boden“ sowie „Erneuerbare BW“. Zu letzterem zählt auch das „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“. Die KEA-BW wurde im Jahr 1994 gegründet und ist seit 2017 eine 100-prozentige Tochter des Landes. An den Standorten in Karlsruhe und Stuttgart arbeiten über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. www.kea-bw.de Was ist der § 18 des Klimaschutzgesetzes BW? Was muss ich als Kommune tun? Wann erfolgt die Erfassung? Welche Daten werden erfasst? Welche Erfassungspflicht haben Gemeinden mit bzw. ohne systematisches Energiemanagement? Wir haben die Bewirtschaftung unserer Liegenschaften bzw. anderer Verbrauchsgruppen in kaufmännischen und/oder technischen Belangen an einen Betrieb übertragen. Sind wir dennoch verpflichtet über die Verbrauchsdaten zu berichten? Welche Arbeitsschritte müssen für die Erfassung durchlaufen werden? Wieviel Zeit muss ich für die Datenerfassung einplanen? Wo finde ich Antworten auf Detailfragen zur Datenerfassung? PM: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg PB: 681 der 1.136 Kommunen im Land haben ihre Energieverbräuche für 2024 fristgerecht eingereicht Weitere Beiträge:NABU: Mit neuem Verpackungsgesetz droht Aus für die MehrwegflascheGE Vernova hat von Amprion einen 5.000 MVA Großauftrag für Stromverbindungstransformatoren erhaltenEuropas Abhängigkeit von teuren, schmutzigen und unsicheren Energieimporten und Energiekonzernen